Samstag, 07.06.2025

BUBENREUTH – Seit dem Frühjahr stellte ein Waldbesitzer auf seiner Naturfläche in Bubenreuth immer wieder Spuren von Radfahrern in seinem Gelände fest. Hierbei handelt es sich um tief eingefahrene Furchen an einem steilen Hangstück, welches vermutlich eigensinnig als „Downhill Trail“ genutzt wird.

Strafen bis zu 25.000 Euro drohen

Personen, die so etwas tun, sind sich dessen vermutlich nicht bewusst, doch kann solch unerlaubtes Befahren von Waldflächen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Nach dem Bayerischen Waldgesetz sind hier Strafen bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Handelt es sich bei den Waldflächen zusätzlich noch um besonders geschützte oder eingeordnete Bereiche, wie beispielsweise die europäischen Natura 2000-Gebiete, können die Strafen noch höher ausfallen.

Gefahr für Natur und Radfahrer

Davon abgesehen stellen Eingriffe wie diese immer auch eine Belastung der Tier- und Pflanzenwelt vor Ort dar, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht so wirkt. Zudem kann bei einem Unfall auf einem solchen unerlaubten „Trail“ Lebensgefahr bestehen, wenn beispielsweise ein Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit mit einem Baum oder Ähnlichem geschieht.

Rettung nur schwer möglich

Rettungskräfte kommen hier meist nur schwer an den Unfallort und benötigen besondere Ausrüstung und Unterstützung beispielsweise von der Bergwacht und Feuerwehr, was die Zeit bis zur Bergung eines Verletzten im schlimmsten Fall immens verzögert.

Die Polizei rät daher dringend nur offizielle Trails oder Bikeparks mit dem Fahrrad zu befahren. Laut Gesetz ist jedem das Betreten des Waldes zur Erholung gestattet, doch müssen Fahrräder dort auf Wegen und Straßen bleiben. Im vorliegenden Fall hat der Waldbesitzer Anzeige erstattet, sodass nun gegen die unbekannten Radfahrer ermittelt wird.

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