Sonntag, 04.05.2025

KOCHEL AM SEE – Die Polizei Kochel am See kontrollierte am Samstag (03.05.2025) gegen 12:15 Uhr an der Staatsstraße 2072 bei Sachenbach einen Pkw mit Augsburger Kennzeichen. Das Fahrzeug befand sich in einem gesperrten Bereich vom Naturschutzgebiet am Walchensee.

Fahren ohne Fahrerlaubnis im Naturschutzgebiet

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass dem 33-jährigen Fahrer bereits 2024 rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Somit verstieß er gleich gegen zwei Gesetze: Zum einen gegen die Straßenverkehrsordnung durch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, zum anderen gegen das bayerische Naturschutzgesetz durch das unerlaubte Befahren und Parken im Naturschutzgebiet.

Verdacht auf Drogenkonsum beim Beifahrer

Der Beifahrer, der den Wagen nach der Kontrolle nach Hause fahren sollte, zeigte auffällige Verhaltensweisen, die auf Drogenkonsum hindeuteten. Die Beamten führten daher einen Drogenschnelltest durch. Dieser verlief jedoch negativ, sodass die beiden Männer ihre Fahrt fortsetzen konnten.

Den Fahrer erwarten nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Des Weiteren eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das bayerische Naturschutzgesetz.

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