Mittwoch, 10.09.2025
REGENSBURG – Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg überprüften nach einem anonymen Hinweis eine Diskothek in der Stadt. Dabei stellten sie fest, dass die Arbeitnehmer erst im Januar 2023 zur Sozialversicherung angemeldet wurden – rückwirkend ab November 2022. Tatsächlich hatte die Diskothek aber schon deutlich früher eröffnet.

Sozialabgaben nicht abgeführt

Mehrere Beschäftigte bestätigten bei Vernehmungen, dass sie bereits vor den offiziellen Meldungen gearbeitet hatten. Durch das Vorgehen des Betreibers wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 8.546 Euro nicht abgeführt. Das Gericht verurteilte den früheren Inhaber zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro (100 Tagessätze à 60 Euro). Zusätzlich muss er die ausstehenden Sozialbeiträge nachzahlen.

Zoll warnt vor Schwarzarbeit

„Früher oder später kommt Schwarzarbeit ans Licht. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass Verstöße ernsthafte Folgen haben“, so Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Regensburg. Über den Fall berichtete das Hauptzollamt Regensburg am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
Annette Schmelzer
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