Donnerstag, 31.07.2025

REGEN – Ein 31-jähriger Mann trug am Dienstagabend (29.07.2025) offen sichtbar einen Pin mit SS-Totenkopf auf dem Pichelsteinerfest. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein.

Verbotenes Symbol zur Schau gestellt

Gegen 20:50 Uhr wurde der Mann auf dem Festplatz kontrolliert. Er trug den Pin mit dem verfassungswidrigen Symbol für jeden sichtbar auf seiner Oberbekleidung. Der SS-Totenkopf ist ein eindeutiges Kennzeichen der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS).

SS-Totenkopf: Symbol der NS-Verbrechen

Der Totenkopf war das Abzeichen der SS-Totenkopfverbände, die während der NS-Zeit für die Bewachung und Verwaltung der Konzentrationslager verantwortlich waren. Das Symbol steht damit unmittelbar für Massenmord, Terror und die systematische Vernichtung von Millionen Menschen. In Deutschland ist das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB verboten. Dies dient dem Schutz der demokratischen Grundordnung und verhindert die Verherrlichung oder Verharmlosung des NS-Regimes.

Strafverfahren eingeleitet

Die Polizei leitete gegen den 31-Jährigen ein Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Der Mann musste den Pin sofort abnehmen. Das öffentliche Zeigen von NS-Symbolen kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

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Felix Kirberg

Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH