MÜNCHEN – Getrocknetes Waranfleisch hat ein Reisender versucht, über den Münchner Flughafen nach Deutschland zu schmuggeln. Bei der Kontrolle eines Fluges aus Nigeria am Donnerstag (04.09.2025) entdeckte der Zoll das Waranfleisch im Reisekoffer. Der Reisende gab an, das Fleisch als Geschenk für Verwandte mitgebracht zu haben.
Zoll: Alle Warane besonders geschützt
Alle Warane unterliegen als zumindest besonders geschützte Arten den Ein- und Ausfuhrregelungen nach Rechtsakten der Europäischen Union. Die bei der Einfuhr erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen konnten nicht vorgelegt werden.
Das Fleisch wurde nach Prüfung durch das zuständige Veterinäramt aufgrund hygienischer und gesundheitlicher Risiken umgehend der Vernichtung zugeführt. Die Einfuhr solcher Tierprodukte ohne Zulassung stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar.
„Illegale Einfuhren von Wildtierprodukten gefährden nicht nur bedrohte Tierarten, sondern können auch Krankheiten übertragen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.