MĂNCHEN â Die Bundespolizei verhĂ€ngt wĂ€hrend im Zeitraum rund um das Oktoberfest vom 20. September 2025, 6 Uhr, bis einschlieĂlich 6. Oktober 2025, 6 Uhr, ein MitfĂŒhrverbot fĂŒr gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde an mehreren MĂŒnchner Bahnhöfen. Betroffen von diesem Waffenverbot sind der Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Pasing sowie die S-Bahn-Haltepunkte HackerbrĂŒcke und Hauptbahnhof. Das gab die Bundespolizeiinspektion MĂŒnchen am Sonntag (14.09.2025) bekannt.
Waffenverbot zum Oktoberfest
Die AllgemeinverfĂŒgung untersagt das MitfĂŒhren von gefĂ€hrlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, StoĂ- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Auch Reizgas dĂŒrfen Reisende nicht mitfĂŒhren. Der Geltungsbereich umfasst die gesamten BahnhofsgebĂ€ude einschlieĂlich Personentunnel, Bahnsteige, SchlieĂfachanlagen und alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Die vollstĂ€ndigen Bestimmungen und Ausnahmen sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht. Plakate an den betroffenen Orten weisen zusĂ€tzlich auf das MitfĂŒhrverbot hin.
SicherheitskrĂ€fte ĂŒberwachen Einhaltung streng
Die Bundespolizei begrĂŒndet die MaĂnahme mit Sicherheitsaspekten: Das Verbot soll Gewaltstraftaten verhindern und Reisende sowie Polizeibeamte vor Angriffen schĂŒtzen. EinsatzkrĂ€fte ĂŒberwachen die Einhaltung des Verbots. Bei VerstöĂen können die Beamten die GegenstĂ€nde beschlagnahmen und unabhĂ€ngig von möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeld verhĂ€ngen. Weitere Folgen können Platzverweise oder Bahnhofsverbote sein.
Bundespolizei warnt vor Selbstschutz-Illusion
Die Bundespolizei weist zusĂ€tzlich darauf hin, dass Waffen zur Selbstverteidigung grundsĂ€tzlich nur trĂŒgerische Sicherheit bieten. Sie können die eigene Risikobereitschaft steigern, zur Gewalteskalation beitragen und SchĂ€den vergröĂern. Privatpersonen mit Waffen vernachlĂ€ssigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien. Zudem erschweren Waffen Helfern und der Polizei die Unterscheidung zwischen TĂ€ter und Opfer.
