Auch 2025 lĂ€utet der Black Friday wieder die heiĂe Phase des WeihnachtsgeschĂ€fts ein. HĂ€ndler im Netz und vor Ort locken mit zahlreichen Sonderangeboten â doch nicht jedes vermeintliche SchnĂ€ppchen hĂ€lt, was es verspricht. Viele Rabatte entpuppen sich als Mogelpackung und so manche Bestellung verursacht hohe RĂŒcksendekosten oder unnötige Umweltbelastungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps fĂŒr sparsames und nachhaltiges Einkaufen.
Preiskracher sind oft Mogelpackungen
Rabattangebote beziehen sich hĂ€ufig auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die im Alltag selten verlangt wird. âAuf den ersten Blick verlockende Rabatte sind deshalb oft irrefĂŒhrend. Verbraucher sollten prĂŒfen, ob der Preis wirklich ein SchnĂ€ppchen istâ, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Um wirklich gĂŒnstige Angebote zu erkennen, sollten Verbraucher Preise ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum beobachten, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt.
Lange Lieferwege und teure RĂŒcksendungen vermeiden
Immer mehr Angebote stammen von HĂ€ndlern auĂerhalb Europas, hĂ€ufig aus Asien. Die Transportwege belasten nicht nur das Klima â auch RĂŒcksendungen können teuer werden. Dass der HĂ€ndler auĂerhalb Europas sitzt und sie die Versandkosten selbst tragen mĂŒssen, bemerken viele Verbraucher jedoch erst, wenn sie das Produkt zurĂŒckschicken wollen. âVor dem Kauf sollten KĂ€ufer genau prĂŒfen, wo der HĂ€ndler seinen Firmensitz hat und welche RĂŒcksendekosten anfallenâ, rĂ€t daher Tatjana Halm.
Nachhaltige Alternativen: leihen, gebraucht kaufen oder teilen
Rabattaktionen verleiten hĂ€ufig zu SpontankĂ€ufen, etwa bei GerĂ€ten, die nur selten genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Alternativen zu prĂŒfen: GerĂ€te ĂŒber Sharing-Plattformen buchen, von Nachbarn ausleihen, gebraucht kaufen oder Werkzeuge gemeinsam â etwa in der Familie â anschaffen und teilen. Das spart Geld, verhindert unnötigen Konsum und schont die Umwelt. Tipps zu Alternativen gibt es unter verbraucherzentrale-bayern.de.
Das sollten Verbraucher vor dem Kauf prĂŒfen
SpontankĂ€ufe sollten Verbraucher vermeiden und sich fragen: Brauche ich das Produkt wirklich? Alternativen erwĂ€gen: Leihen oder gebraucht statt neu kaufen spart Geld und Ressourcen. Preise vergleichen: Langfristige Beobachtung â etwa ĂŒber Preisvergleichsseiten im Internet â hilft, echte SchnĂ€ppchen zu erkennen.
Das Impressum sollten KĂ€ufer prĂŒfen: Sitzt der HĂ€ndler wirklich in der EU? Auch die RĂŒcksendebedingungen sind wichtig: Wer trĂ€gt die Kosten im Widerrufsfall? Wohin geht die RĂŒcksendung? Diese Fragen können böse Ăberraschungen verhindern.
Hauptzollamt warnt vor zusÀtzlichen Kosten bei Nicht-EU-Bestellungen
Das Hauptzollamt Rosenheim weist darauf hin, dass in der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday das Versandaufkommen im Onlinehandel seinen jÀhrlichen Höhepunkt erreicht. Wer Geschenke oder SchnÀppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten, wie das Hauptzollamt Rosenheim mitteilt.
Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bei Paketen aus Drittstaaten
Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten fĂ€llt Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent beziehungsweise sieben Prozent bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder BĂŒchern an. Bei Bestellungen ĂŒber 150 Euro kommen zusĂ€tzlich warenabhĂ€ngiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen GetrĂ€nken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee hinzu.
Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind abgabenfrei â vorausgesetzt sie kommen unentgeltlich von Privatperson an Privatperson und die Waren sind nicht verboten oder mengenbeschrĂ€nkt. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind nur bestimmte Mengen abgabenfrei, etwa 50 Zigaretten, ein Liter Spirituose oder 500 Gramm Kaffee.
Vorsicht vor FĂ€lschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich gĂŒnstige Markenprodukte können sich als groĂer Fehlkauf erweisen, wenn sie gefĂ€lscht sind. Am Zollamt Bad Reichenhall Autobahn hielten die Beamten Ende Oktober eine Postsendung mit Sweatshirts, Jacken und Westen von sieben unterschiedlichen Markenherstellern an. In der letzten Woche folgte eine Ă€hnliche Sendung mit zehn betroffenen Marken. Die FĂ€lschungen beschlagnahmten die Zollbeamten und vernichten sie regelmĂ€Ăig. Der Kaufpreis ist in der Regel weg und viele Rechteinhaber machen BearbeitungsgebĂŒhren bis zu 300 Euro geltend. Bei gröĂeren Mengen können auch strafrechtliche Folgen drohen.
Produktsicherheit nicht auĂer Acht lassen
Auch die Produktsicherheit sollten KĂ€ufer beim Online-Shopping nicht auĂer Acht lassen, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfĂŒllen, entscheidet die zustĂ€ndige MarktĂŒberwachungsbehörde ĂŒber die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurĂŒckgewiesen oder vernichtet werden.
Tabakwaren mit deutschem Steuerzeichen erforderlich
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren sowie Substitute fĂŒr Tabakwaren wie Liquids fĂŒr E-Zigaretten ohne gĂŒltige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren beziehungsweise deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen beschlagnahmt der Zoll.
Chatbot hilft bei Fragen weiter
âWer auf der SchnĂ€ppchenjagd unangenehme Ăberraschungen vermeiden möchte, sollte sich am besten vor der Bestellung auf www.zoll.de informierenâ, betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. FĂŒr schnelle AuskĂŒnfte steht dort der Chatbot âTinAâ zur VerfĂŒgung. Mit diesem erhalten Verbraucher sofort Informationen wie einfuhrrechtliche Bestimmungen, AbgabensĂ€tze oder auch Warnhinweise.
