Freitag, 27.02.2026

Auch 2025 lĂ€utet der Black Friday wieder die heiße Phase des WeihnachtsgeschĂ€fts ein. HĂ€ndler im Netz und vor Ort locken mit zahlreichen Sonderangeboten – doch nicht jedes vermeintliche SchnĂ€ppchen hĂ€lt, was es verspricht. Viele Rabatte entpuppen sich als Mogelpackung und so manche Bestellung verursacht hohe RĂŒcksendekosten oder unnötige Umweltbelastungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps fĂŒr sparsames und nachhaltiges Einkaufen.

Preiskracher sind oft Mogelpackungen

Rabattangebote beziehen sich hĂ€ufig auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die im Alltag selten verlangt wird. „Auf den ersten Blick verlockende Rabatte sind deshalb oft irrefĂŒhrend. Verbraucher sollten prĂŒfen, ob der Preis wirklich ein SchnĂ€ppchen ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Um wirklich gĂŒnstige Angebote zu erkennen, sollten Verbraucher Preise ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum beobachten, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt.

Lange Lieferwege und teure RĂŒcksendungen vermeiden

Immer mehr Angebote stammen von HĂ€ndlern außerhalb Europas, hĂ€ufig aus Asien. Die Transportwege belasten nicht nur das Klima – auch RĂŒcksendungen können teuer werden. Dass der HĂ€ndler außerhalb Europas sitzt und sie die Versandkosten selbst tragen mĂŒssen, bemerken viele Verbraucher jedoch erst, wenn sie das Produkt zurĂŒckschicken wollen. „Vor dem Kauf sollten KĂ€ufer genau prĂŒfen, wo der HĂ€ndler seinen Firmensitz hat und welche RĂŒcksendekosten anfallen“, rĂ€t daher Tatjana Halm.

Nachhaltige Alternativen: leihen, gebraucht kaufen oder teilen

Rabattaktionen verleiten hĂ€ufig zu SpontankĂ€ufen, etwa bei GerĂ€ten, die nur selten genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Alternativen zu prĂŒfen: GerĂ€te ĂŒber Sharing-Plattformen buchen, von Nachbarn ausleihen, gebraucht kaufen oder Werkzeuge gemeinsam – etwa in der Familie – anschaffen und teilen. Das spart Geld, verhindert unnötigen Konsum und schont die Umwelt. Tipps zu Alternativen gibt es unter verbraucherzentrale-bayern.de.

Das sollten Verbraucher vor dem Kauf prĂŒfen

SpontankĂ€ufe sollten Verbraucher vermeiden und sich fragen: Brauche ich das Produkt wirklich? Alternativen erwĂ€gen: Leihen oder gebraucht statt neu kaufen spart Geld und Ressourcen. Preise vergleichen: Langfristige Beobachtung – etwa ĂŒber Preisvergleichsseiten im Internet – hilft, echte SchnĂ€ppchen zu erkennen.

Das Impressum sollten KĂ€ufer prĂŒfen: Sitzt der HĂ€ndler wirklich in der EU? Auch die RĂŒcksendebedingungen sind wichtig: Wer trĂ€gt die Kosten im Widerrufsfall? Wohin geht die RĂŒcksendung? Diese Fragen können böse Überraschungen verhindern.

Hauptzollamt warnt vor zusÀtzlichen Kosten bei Nicht-EU-Bestellungen

Das Hauptzollamt Rosenheim weist darauf hin, dass in der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday das Versandaufkommen im Onlinehandel seinen jÀhrlichen Höhepunkt erreicht. Wer Geschenke oder SchnÀppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten, wie das Hauptzollamt Rosenheim mitteilt.

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bei Paketen aus Drittstaaten

Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten fĂ€llt Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent beziehungsweise sieben Prozent bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder BĂŒchern an. Bei Bestellungen ĂŒber 150 Euro kommen zusĂ€tzlich warenabhĂ€ngiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen GetrĂ€nken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee hinzu.

Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind abgabenfrei – vorausgesetzt sie kommen unentgeltlich von Privatperson an Privatperson und die Waren sind nicht verboten oder mengenbeschrĂ€nkt. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind nur bestimmte Mengen abgabenfrei, etwa 50 Zigaretten, ein Liter Spirituose oder 500 Gramm Kaffee.

Vorsicht vor FĂ€lschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich gĂŒnstige Markenprodukte können sich als großer Fehlkauf erweisen, wenn sie gefĂ€lscht sind. Am Zollamt Bad Reichenhall Autobahn hielten die Beamten Ende Oktober eine Postsendung mit Sweatshirts, Jacken und Westen von sieben unterschiedlichen Markenherstellern an. In der letzten Woche folgte eine Ă€hnliche Sendung mit zehn betroffenen Marken. Die FĂ€lschungen beschlagnahmten die Zollbeamten und vernichten sie regelmĂ€ĂŸig. Der Kaufpreis ist in der Regel weg und viele Rechteinhaber machen BearbeitungsgebĂŒhren bis zu 300 Euro geltend. Bei grĂ¶ĂŸeren Mengen können auch strafrechtliche Folgen drohen.

Produktsicherheit nicht außer Acht lassen

Auch die Produktsicherheit sollten KĂ€ufer beim Online-Shopping nicht außer Acht lassen, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfĂŒllen, entscheidet die zustĂ€ndige MarktĂŒberwachungsbehörde ĂŒber die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurĂŒckgewiesen oder vernichtet werden.

Tabakwaren mit deutschem Steuerzeichen erforderlich

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren sowie Substitute fĂŒr Tabakwaren wie Liquids fĂŒr E-Zigaretten ohne gĂŒltige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren beziehungsweise deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen beschlagnahmt der Zoll.

Chatbot hilft bei Fragen weiter

„Wer auf der SchnĂ€ppchenjagd unangenehme Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich am besten vor der Bestellung auf www.zoll.de informieren“, betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. FĂŒr schnelle AuskĂŒnfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur VerfĂŒgung. Mit diesem erhalten Verbraucher sofort Informationen wie einfuhrrechtliche Bestimmungen, AbgabensĂ€tze oder auch Warnhinweise.

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