Dienstag, 30.09.2025

WIESBADEN – Die Teuerung in Deutschland hält an: Im September 2025 liegt die Inflationsrate voraussichtlich bei 2,4 Prozent. Das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt diesen Wert als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen am Dienstag (30.09.2025) klettern die Verbraucherpreise gegenüber August 2025 um 0,2 Prozent. Die sogenannte Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie beträgt im September voraussichtlich 2,8 Prozent.

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel höher

Der Verbraucherpreisindex zeigt, wie sich die Kosten für Waren und Dienstleistungen entwickeln. Während die allgemeine Teuerungsrate bei 2,4 Prozent liegt, fällt die Kerninflation mit 2,8 Prozent deutlich höher aus. Diese berücksichtigt keine Energie- und Lebensmittelpreise, da diese besonders stark schwanken. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI), den die Europäische Zentralbank für geldpolitische Entscheidungen im Euroraum nutzt, liegt ebenfalls bei 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und bei 0,2 Prozent gegenüber August.

Persönlicher Inflationsrechner zeigt individuelle Teuerung

Das Statistische Bundesamt bietet einen persönlichen Inflationsrechner an. Verbraucher können damit ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend ihres eigenen Kaufverhaltens anpassen und eine individuelle Inflationsrate berechnen. Dies zeigt, wie stark die Teuerung die persönliche Haushaltskasse trifft.

Unterschiede zwischen VPI und HVPI

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich in mehreren Punkten: Bei der Berechnung des VPI fließen zusätzlich die Ausgaben privater Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, Glücksspiel und den Rundfunkbeitrag ein. Außerdem aktualisiert Destatis die Gütergewichte des HVPI jährlich. Detaillierte Erläuterungen und ein Methodenpapier stehen auf der Website des Statistischen Bundesamtes bereit. Die endgültigen Zahlen für September 2025 veröffentlicht das Bundesamt am 14. Oktober 2025.

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