Dienstag, 30.12.2025

DEUTSCHLAND – Im Jahr 2025 haben zahlreiche Städte und Gemeinden die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Inzwischen gibt es in über 2.000 Kommunen entsprechende Regelungen, die – richtig umgesetzt – die Kastration, Kennzeichnung sowie Registrierung von freilaufenden und heimatlosen Katzen ermöglichen.

PETA warnt vor Flickenteppich

PETA begrüßt diesen deutlichen Zuwachs ausdrücklich, warnt jedoch: Der anhaltende „Flickenteppich“ kommunaler Einzelregelungen reicht nicht aus, um das Katzenleid nachhaltig zu beenden. Die Tierrechtsorganisation fordert eine bundesweit einheitliche Regelung sowie die Einführung eines Heimtierschutzgesetzes.

Handlungsdruck wächst enorm

„Dass sich allein in diesem Jahr so viele weitere Kommunen dem Thema angenommen haben, zeigt, wie groß der Handlungsdruck inzwischen ist. Überfüllte Tierheime und massives Katzenleid lassen sich nicht länger ignorieren“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA.

370.000 Nachkommen in sieben Jahren

Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen.

Niedersachsen geht voran

Einige Bundesländer gehen mit gutem Beispiel voran: Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.

Tierheime verhängen Aufnahmestopps

Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei.

Katzenschutzverordnungen können auch die Verbreitung von bestimmten Krankheiten deutlich eindämmen, darunter die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose.

Teilen.