Mittwoch, 16.07.2025

MÜNCHEN – Star-Koch Alfons Schuhbeck ist am Montag (14.07.2025) wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Landgericht München I fällte das Urteil gegen den bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilten, schwer an Krebs erkrankten Koch.

Richter: „Notlage ausgenutzt“

„Sie haben eine nationale Notlage – die Corona-Krise – ausgenutzt“, erklärte Richter Uwe Habereder. Schuhbeck habe „viel zu spät die Notbremse gezogen“ und dadurch Lieferanten, Geschäftspartnern und Gläubigern „immense finanzielle Probleme“ bereitet. Seine Unternehmen seien letztlich zu groß geworden und er habe „zu viele Firmen auf eine Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört“, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Schuhbeck hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Coronahilfen beantragt zu haben.

27 Millionen Euro Schulden durch Schuhbeck hinterlassen

Schuhbecks Firmen haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters laut aktuellem Stand insgesamt 27 Millionen Euro. Nach Einschätzung des Verwalters kann nur ein Bruchteil davon bei Abschluss des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt sein.

Auf die Haft, die Schuhbeck derzeit eigentlich verbüßen müsste, kommen also nochmal ein Jahr und ein Monat drauf. Er ist derzeit wegen seiner Krankheit haftverschont. Weil der 76-Jährige unheilbar an Krebs erkrankt ist, ist der Vollzug der Haftstrafe derzeit noch bis Mitte September ausgesetzt.

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatte sich Schuhbeck in seinem „letzten Wort“ noch einmal bei allen entschuldigt, denen er geschadet habe.

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