PASSAU – Bei der Kontrolle eines Sattelzuges mit deutschen Ausfuhrkennzeichen stellte die Polizei fest, dass der 49-jährige slowenische Kraftfahrer das digitale Kontrollgerät zur Aufzeichnung der gefahrenen Geschwindigkeit sowie seiner Lenk- und Ruhezeiten nicht in Betrieb genommen hatte. Zudem steckte die erforderliche Fahrerkarte nicht.
Irrtum über Überführungsfahrt
Der 49-Jährige sollte den in Deutschland erworbenen LKW in sein Heimatland überführen und war der Annahme, dass die Überführungsfahrt von der Anwendung aller Sozialvorschriften ausgenommen sei. Dies war jedoch ein Irrtum.
Anzeige und Sicherheitsleistung
Die Beamten zeigten den Berufskraftfahrer wegen seiner Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz an. Bevor der LKW-Lenker seine Fahrt fortsetzen konnte, musste dieser an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung bezahlen.