Montag, 22.12.2025

PASSAU – Bei der Kontrolle eines Sattelzuges mit deutschen Ausfuhrkennzeichen stellte die Polizei fest, dass der 49-jĂ€hrige slowenische Kraftfahrer das digitale KontrollgerĂ€t zur Aufzeichnung der gefahrenen Geschwindigkeit sowie seiner Lenk- und Ruhezeiten nicht in Betrieb genommen hatte. Zudem steckte die erforderliche Fahrerkarte nicht.

Irrtum ĂŒber ÜberfĂŒhrungsfahrt

Der 49-JĂ€hrige sollte den in Deutschland erworbenen LKW in sein Heimatland ĂŒberfĂŒhren und war der Annahme, dass die ÜberfĂŒhrungsfahrt von der Anwendung aller Sozialvorschriften ausgenommen sei. Dies war jedoch ein Irrtum.

Anzeige und Sicherheitsleistung

Die Beamten zeigten den Berufskraftfahrer wegen seiner VerstĂ¶ĂŸe gegen das Fahrpersonalgesetz an. Bevor der LKW-Lenker seine Fahrt fortsetzen konnte, musste dieser an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung bezahlen.

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