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INGOLSTADT – Gegen 3:55 Uhr in der Nacht auf Sonntag (15.06.2024) kontrollierten Polizeibeamte in der Stauffenbergstraße einen E-Scooter-Fahrer und stellten eine Alkoholfahrt fest. Der 29-jährige Mann war deutlich alkoholisiert unterwegs.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,6 Promille. Damit überschritt er die gesetzlich erlaubte Grenze. Da für E-Roller dieselben Promillegrenzen wie für Pkw gelten, erwartet ihn nun ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.
Wie eine Auswertung der TU München zeigt, war im Zeitraum von 2020 bis 2023 bei mehr als der Hälfte aller E-Roller-Unfälle mit Schwerverletzten Alkohol im Spiel. Die Polizei weist daher erneut auf die Gefahren und rechtlichen Folgen von Alkoholfahrten mit E-Scootern hin.