BAYERN â Der Bundesverband mittelstĂ€ndische Wirtschaft (BVMW) Bayern kritisiert am Mittwoch (10.09.2025) die neue Regelung des Umweltbundesamtes scharf. Nach der AllgemeinverfĂŒgung werden 750-Gramm-Christstollen als âTo-Go-Produkteâ eingestuft. Hersteller mĂŒssen sich registrieren und eine Abgabe fĂŒr Einwegkunststoffverpackungen zahlen.
Kulturgut unter Druck
âChriststollen sind ein festes Kulturgut in Bayern. Mit dieser Regelung wird eine heimische Handwerkstradition ĂŒberreguliertâ, erklĂ€rt Achim von Michel, Pressesprecher des BVMW Bayern. Die Einstufung als To-Go-Produkt gehe völlig an der RealitĂ€t vorbei. âChriststollen wird nicht wie ein Snack unterwegs gegessen. Diese Verordnung ist unsinnig und praxisfern.â
Zusatzkosten fĂŒr BĂ€cker und Kunden
Die Abgabe von rund 90 Cent pro Kilogramm Folie bedeutet fĂŒr viele BĂ€ckereien eine zusĂ€tzliche finanzielle Belastung. âDas BĂ€ckerhandwerk ist ohnehin stark angespannt. Hohe Energiekosten und unsichere MĂ€rkte setzen die Betriebe unter Druck. ZusĂ€tzliche BĂŒrokratie und Abgaben sind das falsche Signalâ, so von Michel. Die Kosten könnten an die Verbraucher weitergegeben werden â ein Problem angesichts sinkender Kaufkraft.
BVMW fordert praxisnahe Lösungen
Der BVMW Bayern fordert eine klare Differenzierung zwischen echten To-Go-Produkten und fest verpackten Lebensmitteln wie dem Christstollen. âDie Entscheidung passt weder zu den Gegebenheiten im Handwerk noch zum Alltag der Verbraucherâ, betont von Michel. Die zustĂ€ndigen Stellen sollen die Verordnung ĂŒberdenken und marktnĂ€here, praktikable Lösungen finden.