Mittwoch, 10.09.2025
BAYERN – Der Bundesverband mittelstĂ€ndische Wirtschaft (BVMW) Bayern kritisiert am Mittwoch (10.09.2025) die neue Regelung des Umweltbundesamtes scharf. Nach der AllgemeinverfĂŒgung werden 750-Gramm-Christstollen als „To-Go-Produkte“ eingestuft. Hersteller mĂŒssen sich registrieren und eine Abgabe fĂŒr Einwegkunststoffverpackungen zahlen.

Kulturgut unter Druck

„Christstollen sind ein festes Kulturgut in Bayern. Mit dieser Regelung wird eine heimische Handwerkstradition ĂŒberreguliert“, erklĂ€rt Achim von Michel, Pressesprecher des BVMW Bayern. Die Einstufung als To-Go-Produkt gehe völlig an der RealitĂ€t vorbei. „Christstollen wird nicht wie ein Snack unterwegs gegessen. Diese Verordnung ist unsinnig und praxisfern.“

Zusatzkosten fĂŒr BĂ€cker und Kunden

Die Abgabe von rund 90 Cent pro Kilogramm Folie bedeutet fĂŒr viele BĂ€ckereien eine zusĂ€tzliche finanzielle Belastung. „Das BĂ€ckerhandwerk ist ohnehin stark angespannt. Hohe Energiekosten und unsichere MĂ€rkte setzen die Betriebe unter Druck. ZusĂ€tzliche BĂŒrokratie und Abgaben sind das falsche Signal“, so von Michel. Die Kosten könnten an die Verbraucher weitergegeben werden – ein Problem angesichts sinkender Kaufkraft.

BVMW fordert praxisnahe Lösungen

Der BVMW Bayern fordert eine klare Differenzierung zwischen echten To-Go-Produkten und fest verpackten Lebensmitteln wie dem Christstollen. „Die Entscheidung passt weder zu den Gegebenheiten im Handwerk noch zum Alltag der Verbraucher“, betont von Michel. Die zustĂ€ndigen Stellen sollen die Verordnung ĂŒberdenken und marktnĂ€here, praktikable Lösungen finden.
Annette Schmelzer
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