Montag, 12.01.2026

MÜNCHEN – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lud am Mittwoch (26.11.2025) zu einem Festakt zum 75-jĂ€hrigen JubilĂ€um des Bayerischen Landesamtes fĂŒr Verfassungsschutz in den Landtag ein. In seiner Ansprache hob er den Verfassungsschutz als wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur hervor: „Er ist ein moderner Dienstleister fĂŒr die Öffentlichkeit, die Politik und fĂŒr andere Sicherheitsbehörden.“

Von 26 auf 600 BeschÀftigte gewachsen

Am 1. November 1950 wurde das Landesamt als eigenstĂ€ndige Behörde ins Leben gerufen und ist seitdem von 26 auf rund 600 BeschĂ€ftigte und damit zur grĂ¶ĂŸten Landesbehörde fĂŒr Verfassungsschutz in Deutschland angewachsen. „Dieser Aufwuchs ist ein Spiegelbild sowohl der gesellschaftlichen Entwicklung und der Geschichte unseres Landes als auch der sich Ă€ndernden Aufgaben des Verfassungsschutzes“, betonte Herrmann.

Vom Kalten Krieg zu neuen Bedrohungen

WĂ€hrend das Landesamt anfangs den Auswirkungen des Kalten Krieges gegenĂŒberstand, kristallisierten sich in den 1970er bis 1990er Jahren die Terrortaten der RAF und der wachsende Rechtsextremismus sowie Anfang der 2000er Jahre schließlich der islamistische Extremismus als Bedrohungen heraus. „Heute ist der Verfassungsschutz mit vielfĂ€ltigen Bedrohungen gleichzeitig konfrontiert, bei denen oftmals die bisher bestehenden Abgrenzungen zwischen den PhĂ€nomenbereichen verschwimmen“, erklĂ€rte der Minister.

Forderung nach KI und Messenger-Zugriff

Ein moderner Verfassungsschutz mĂŒsse personell, technisch und befugnisrechtlich gut aufgestellt sein. „Die Nutzung KI-gestĂŒtzter Analyseinstrumente oder der bislang nicht mögliche Zugriff auf die Kommunikation in verschiedenen Messengerdiensten darf kein Tabu mehr sein“, forderte Herrmann. Es stoße in der Bevölkerung zunehmend auf Befremden, dass viel zu oft der Hinweis auf eine akute Anschlagsgefahr von einem auslĂ€ndischen Nachrichtendienst komme.

„Weder Datenkrake noch GesinnungsschnĂŒffler“

Gleichzeitig unterliege keine andere Sicherheitsbehörde einer so starken Kontrolle durch ministerielle Fachaufsicht, Gerichte, das Parlamentarische Kontrollgremium und den Datenschutzbeauftragten. „Der Verfassungsschutz ist weder eine ‚Datenkrake‘, die anlass- und unterschiedslos Daten von jedem einzelnen BĂŒrger sammelt, noch ein ‚GesinnungsschnĂŒffler‘, der im Auftrag der Regierung unliebsame Meinungen ausspĂ€hen und unterdrĂŒcken soll“, erklĂ€rte Herrmann.

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