Samstag, 29.11.2025
WEIDEN – Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Oberpfalz entdeckten Mitte September in einer Postsendung aus Indien insgesamt 20 verschiedene Produkte – darunter Tabletten, Kapseln, Tropfen und Tuben. Die Sendung war an eine Privatperson adressiert.

Illegale Arzneimittel und Medizinprodukte

Die Arzneimittelbehörde stufte 17 der Produkte als Arzneimittel ein, die ohne Genehmigung nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein weiteres Produkt galt als nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt. Auch die übrigen Artikel waren nicht einfuhrfähig. Sämtliche Präparate wurden eingezogen und vernichtet.

Strenge Regeln für Medikamentenbestellungen

Die Arzneimittelbehörde prüft nun mögliche Konsequenzen für den Empfänger. Der Zoll weist darauf hin, dass Arzneimittel grundsätzlich nicht im privaten Postverkehr aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden dürfen. Bestellungen sind nur über zugelassene Versandapotheken innerhalb der EU erlaubt.

Warnung vor Gesundheitsgefahr

„Viele vermeintlich harmlose Präparate aus dem Ausland können gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten oder entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsstandards“, betont Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz. Die Kontrollen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken.
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