WEIDEN â Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Oberpfalz entdeckten Mitte September in einer Postsendung aus Indien insgesamt 20 verschiedene Produkte â darunter Tabletten, Kapseln, Tropfen und Tuben. Die Sendung war an eine Privatperson adressiert.
Illegale Arzneimittel und Medizinprodukte
Die Arzneimittelbehörde stufte 17 der Produkte als Arzneimittel ein, die ohne Genehmigung nicht nach Deutschland eingefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Ein weiteres Produkt galt als nicht verkehrsfĂ€higes Medizinprodukt. Auch die ĂŒbrigen Artikel waren nicht einfuhrfĂ€hig. SĂ€mtliche PrĂ€parate wurden eingezogen und vernichtet.
Strenge Regeln fĂŒr Medikamentenbestellungen
Die Arzneimittelbehörde prĂŒft nun mögliche Konsequenzen fĂŒr den EmpfĂ€nger. Der Zoll weist darauf hin, dass Arzneimittel grundsĂ€tzlich nicht im privaten Postverkehr aus Nicht-EU-LĂ€ndern eingefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Bestellungen sind nur ĂŒber zugelassene Versandapotheken innerhalb der EU erlaubt.
Warnung vor Gesundheitsgefahr
âViele vermeintlich harmlose PrĂ€parate aus dem Ausland können gesundheitsgefĂ€hrdende Inhaltsstoffe enthalten oder entsprechen nicht den europĂ€ischen Sicherheitsstandardsâ, betont Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz. Die Kontrollen schĂŒtzen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken.
