Montag, 22.12.2025

WIESBADEN – Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg sammeln und sogar ihren AutofĂŒhrerschein verlieren. Das R+V-Infocenter warnte am Dienstag (05.08.2025) vor den unterschĂ€tzten Konsequenzen von VerkehrsverstĂ¶ĂŸen auf dem Fahrrad.

Teure RotlichtverstĂ¶ĂŸe auch fĂŒr Radfahrer

„Wer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel ĂŒberfĂ€hrt, begeht ein schwerwiegendes Vergehen“, erklĂ€rt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Die Strafe: mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Radfahrer FußgĂ€ngern am Zebrastreifen keinen Vorrang gewĂ€hren oder sie in der FußgĂ€ngerzone gefĂ€hrden.

FĂŒr FahranfĂ€nger in der Probezeit können die Folgen drastisch sein: Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad verlĂ€ngert die Probezeit um zwei Jahre. ZusĂ€tzlich mĂŒssen sie auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei wiederholtem Fehlverhalten droht sogar der komplette FĂŒhrerscheinentzug – auch wenn die VerstĂ¶ĂŸe nur auf dem Fahrrad begangen wurden.

Alkohol als FĂŒhrerschein-Killer

Besonders riskant: Alkohol auf dem Rad. „Fallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefĂ€hrden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒr das Auto fĂŒhren“, warnt Richter. Ab 1,6 Promille liegt sogar eine Straftat vor – man gilt als absolut fahruntauglich.

Eine wichtige Information fĂŒr junge Menschen: Punkte in Flensburg können bereits ab 14 Jahren gesammelt werden – unabhĂ€ngig davon, ob man zu Fuß, mit dem Rad oder spĂ€ter mit dem Auto unterwegs ist. Selbst wer noch keinen FĂŒhrerschein besitzt, kann mit Punkten vorbelastet sein.

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Felix Kirberg

Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH