Mittwoch, 06.08.2025

WIESBADEN – Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg sammeln und sogar ihren Autoführerschein verlieren. Das R+V-Infocenter warnte am Dienstag (05.08.2025) vor den unterschätzten Konsequenzen von Verkehrsverstößen auf dem Fahrrad.

Teure Rotlichtverstöße auch für Radfahrer

„Wer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel überfährt, begeht ein schwerwiegendes Vergehen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Die Strafe: mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen keinen Vorrang gewähren oder sie in der Fußgängerzone gefährden.

Für Fahranfänger in der Probezeit können die Folgen drastisch sein: Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Zusätzlich müssen sie auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei wiederholtem Fehlverhalten droht sogar der komplette Führerscheinentzug – auch wenn die Verstöße nur auf dem Fahrrad begangen wurden.

Alkohol als FĂźhrerschein-Killer

Besonders riskant: Alkohol auf dem Rad. „Fallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto führen“, warnt Richter. Ab 1,6 Promille liegt sogar eine Straftat vor – man gilt als absolut fahruntauglich.

Eine wichtige Information für junge Menschen: Punkte in Flensburg können bereits ab 14 Jahren gesammelt werden – unabhängig davon, ob man zu Fuß, mit dem Rad oder später mit dem Auto unterwegs ist. Selbst wer noch keinen Führerschein besitzt, kann mit Punkten vorbelastet sein.

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Felix Kirberg

Werkstudent in der Redaktion der VifograVision GmbH