Sonntag, 05.10.2025
Wohnungsnot in vielen Städten sorgt nicht nur für Stress bei der Suche, sondern lockt auch Kriminelle an. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt: Betrüger nutzen die angespannte Lage gezielt aus, indem sie mit scheinbar attraktiven Wohnungen Interessenten ködern und Vorauszahlungen für Kaution und Miete verlangen. Doch die angebotenen Wohnungen gehören ihnen gar nicht – das Geld ist nach der Überweisung verloren.

Gefälschte Verträge und Vorauszahlungen

Die Masche ist raffiniert: Kriminelle mieten attraktive Wohnungen an und geben sich als Eigentümer aus. Interessenten dürfen die Wohnung besichtigen, bekommen einen gefälschten Mietvertrag und werden zur Vorauszahlung von Kaution und Miete aufgefordert. Tilmann Lücke von der R+V Versicherung warnt: „Für eine Mietwohnung muss fast immer eine Kaution bezahlt werden. Doch die ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon vor oder bei Abschluss des Mietvertrags. Das gleiche gilt für die Miete.“ Wer vorab zahlen soll, sollte auf keinen Fall darauf eingehen.

Wohnung weg, Geld weg

Die Betrüger nutzen die Not der Wohnungssuchenden schamlos aus. Wer lange sucht, freut sich oft über eine Zusage und hinterfragt das Vorgehen nicht mehr kritisch. Doch am Ende steht fest: Die Wohnung steht gar nicht zur Verfügung – das Geld ist weg. Lücke rät: „Bei einem konkreten Verdacht sollte immer die Polizei eingeschaltet werden.“

Betrug auch online – Identitätsklau inklusive

Eine weitere Masche läuft komplett online ab. Kriminelle bieten Wohnungen im Internet an, stimmen alles telefonisch oder per Mail ab und fordern eine Kautionszahlung, bevor die Wohnung besichtigt werden kann. Sie versprechen, das Geld zurückzuerstatten, falls die Wohnung doch nicht passt – ein leeres Versprechen. Besonders perfide: Manche übernehmen die Identität seriöser Makler und verschicken E-Mails unter deren Namen. Häufig heißt es auch, der Vermieter sei im Ausland und könne deshalb nicht persönlich erscheinen.

Warnsignale erkennen

  • Für die Überweisung der Kaution wird ein ausländisches Konto genannt.
  • Der Mietpreis liegt deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen.
  • Es fehlen Kontaktdaten oder persönliche Ansprechpartner.
  • Die Kaution soll sofort und vollständig gezahlt werden, noch vor Vertragsbeginn.

Rechtliche Hinweise zur Kaution

Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Eine Zahlung kann in einem Betrag erfolgen oder in bis zu drei monatlichen Raten. Im Mietvertrag muss die Kaution und ihre konkrete Höhe festgehalten sein. Wer keine Barzahlung leisten möchte, kann mit dem Vermieter auch eine Mietkautionsbürgschaft vereinbaren.

Vorsicht bei persönlichen Daten

Kriminelle sind nicht nur auf Geld aus: Oft werden über scheinbar seriöse Internetangebote auch persönliche Daten abgegriffen, etwa durch gefälschte Registrierungsformulare. Diese Daten missbrauchen die Betrüger später möglicherweise für weitere Betrugsversuche.
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