PFAFFENHOFEN AN DER ILM – Beamte der Polizeiinspektion Pfaffenhofen stellten am Mittwoch (26.03.2025) erneut einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Auf der Ziegelstraße kontrollierten sie eine 60-jährige Frau aus Pfaffenhofen, die mit ihrem E-Scooter unterwegs war – allerdings noch mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024. SIe ist somit nicht ihrer Versicherungspflicht nachgekommen.
Verstoß gegen Versicherungspflicht – Strafanzeige folgt
Trotz Ablauf des Versicherungsjahres am 29. Februar 2025 war das Fahrzeug weiterhin ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Die Frau muss nun mit einer Strafanzeige rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge wie E-Scooter nur mit einem aktuellen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind kein Kavaliersdelikt und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.