Mittwoch, 24.09.2025

MÜNCHEN – Die Verbraucherzentrale Bayern hat ihr kostenloses Online-Tool zur Prüfung von Urlauber-Rechten erweitert. Seit dem jüngsten Update können Reisende nun auch Ansprüche nach der Rückkehr von einer Pauschalreise prüfen, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Dienstag (23.09.2025) mitteilte. Zuvor war diese Prüfung nur vor der Abreise möglich.

Pauschal-Urlauber können Entschädigung verlangen

Nicht alle Urlauber kehren nur mit schönen Erinnerungen zurück. Gesperrte Pools, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung trüben so manchen Urlaubsspaß. Verbraucher müssen den Reiseveranstaltern das aber nicht durchgehen lassen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen.

Rechtliche Ersteinschätzung und Musterschreiben kostenlos

Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen macht es möglich, diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend zu machen. Das kostenlose Online-Tool prüft in wenigen Schritten, ob Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen. Es liefert dabei nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können.

Expertin: Viele scheuen den Aufwand

„Viele Verbraucher melden berechtigte Ansprüche nicht an, weil sie den Aufwand oder die Unsicherheit scheuen. Der Pauschalreise-Check macht es einfach, schnell und rechtssicher zu handeln“, erklärt Julia Zeller, Juristin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das Angebot ist kostenlos und jederzeit online unter www.verbraucherzentrale.de/pauschalreisecheck verfügbar. Das Tool entstand im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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