SCHWEINFURT – Für die Sicherheit auf Gehwegen, Straßen und an Kreuzungen ist ein freier Lichtraum unerlässlich. Die Stadt Schweinfurt weist darauf hin, dass über Gehwegen mindestens 2 Meter, über kombinierten Rad- und Fußwegen 2,50 Meter und über befahrenen Straßen 4,50 Meter freizuhalten sind – und zwar über die gesamte Breite der Verkehrsfläche. Auch Straßenschilder, Straßenlampen sowie Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen dürfen nicht durch Überwuchs beeinträchtigt sein.
Rückschnitt ist Pflicht – Haftung bei Schäden
Grundstückseigentümer tragen die Verantwortung, den Überwuchs ihrer Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig zurückzuschneiden. So lassen sich Gefahren und Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr vermeiden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall zivil- und strafrechtlich.
Naturschutzrechtliche Vorgaben beachten
Hecken, Bäume und Sträucher dürfen grundsätzlich nur von Oktober bis Februar stark zurückgeschnitten werden. In den übrigen Monaten sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, etwa das Entfernen des jährlichen Zuwachses.
Tipp für Neupflanzungen
Bereits bei der Planung neuer Bepflanzungen empfiehlt die Stadt, ausreichend Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum zu lassen. So bleibt das Lichtraumprofil dauerhaft gewahrt und aufwändige Rückschnitte lassen sich vermeiden.