Donnerstag, 01.05.2025

REICHERTSHOFEN – Ein 15-jähriger Rollerfahrer wurde am Samstagabend (15.03.2025) gegen 20:35 Uhr in der Wackerstraße von einer Polizeistreife gestoppt. Beamte der Polizeiinspektion Geisenfeld kontrollierten den Jugendlichen, weil an seinem Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass der 15-Jährige keinen gültigen Führerschein besaß. Für das Fahrzeug wäre mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich gewesen – der Jugendliche konnte jedoch lediglich eine Prüfbescheinigung vorweisen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und brachte ihn nach Hause. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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