Donnerstag, 17.07.2025

GILCHING – Ein 61-jĂ€hriger Gilchinger verlor bereits im Juni 2022 seinen FĂŒhrerschein wegen alkoholisierter Fahrt. Am Montag (14.07.2025) musste er sich erneut vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten, weil er im Juli 2024 erneut ohne gĂŒltigen FĂŒhrerschein auffiel. Zu Verhandlungsbeginn platzierte der Mann seinen AutoschlĂŒssel unverfroren auf dem Gerichtstisch.

Fahrt ohne FĂŒhrerschein: StaatsanwĂ€ltin schöpft Verdacht

Als der Richter nachfragte, bestritt er jedoch, mit dem Auto zur Verhandlung erschienen zu sein. Seine BegrĂŒndung: Autobesitz sei erlaubt, nur das Fahren nicht. Die StaatsanwĂ€ltin schenkte dieser Ausrede keinen Glauben und alarmierte nach Verhandlungsende die Gautinger Polizei. Sie vermutete, dass der Mann auf dem Heimweg erneut unerlaubt fahren wĂŒrde. Ihr Verdacht erwies sich als richtig.

Polizei erwischt ihn vor der HaustĂŒr

Wenig spĂ€ter entdeckten Beamte der Polizeiinspektion Gauting den 61-JĂ€hrigen tatsĂ€chlich am Steuer seines Autos unweit seiner Wohnadresse. Der Mann zeigte sich sichtlich erschrocken, als die Beamten ihn direkt vor seiner HaustĂŒr kontrollierten. Nach RĂŒcksprache mit der Staatsanwaltschaft ordneten die Behörden die sofortige Beschlagnahme seines Fahrzeugs an. Die Beamten stellten daraufhin sowohl den Wagen als auch den Fahrzeugschein sicher. Der Mann musste zur erkennungsdienstlichen Behandlung mit zur Polizeistation.

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