NEUBURG-SCHROBENHAUSEN – Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen können 2026 erstmalig ihre Anträge zur Vereinspauschale digital einreichen. Das Landratsamt hat damit ein neues Antragsverfahren eingeführt, das die Antragstellung für die Vereine erleichtert.
Die Vereinspauschale stellt eine staatliche Förderung des Freistaates Bayern dar, die den außerschulischen Sport unterstützt. Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen alle interessierten Vereine ihre vollständigen Anträge bis spätestens 2. März 2026 beim Landratsamt eingereicht haben. Das digitale Portal vereinspauschale.de ermöglicht die Antragstellung.
Digitales Verfahren spart Zeit und Aufwand
Die Vereine müssen zunächst ihr Interesse zum Online-Antrag unter sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de anmelden. Nach dieser Anmeldung erhalten sie ihre persönlichen Zugangsdaten für das digitale Verfahren. Das neue System bringt auch administrative Erleichterungen mit sich: Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen nicht mehr im Original eingereicht werden. Die elektronische Fassung genügt vollkommen. Darüber hinaus entfällt seit dem Förderjahr 2024 die „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ komplett.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Vereine eine Lizenz auf zwei Organisationen aufteilen möchten. In diesem Fall füllen die Vereine die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ aus und reichen sie zusammen mit dem Antrag ein.
Informationen und Hilfe vom Landratsamt
Alle notwendigen Informationen zur Vereinspauschale 2026 stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/Sportförderung/ Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit. Das Antragsformular steht dort ebenfalls zur Verfügung.
Wer Fragen hat, kontaktiert die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt unter der Telefonnummer 08431/57438. Alternativ können Vereine auch per E-Mail unter sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de Auskunft einholen. Das Landratsamt bittet alle Vereine, die Frist von 2. März 2026 unbedingt einzuhalten.

