DEUTSCHLAND – Die Fasching-Saison lockt mit bunten Partyzonen und spontanen Fahrten durch die Stadt. E-Scooter stehen dabei vielen Feiernden als schnelle Fortbewegungsmittel zur Verfügung. Doch wer Alkohol getrunken hat, sollte die Roller stehen lassen. Das Infocenter der R+V Versicherung weist darauf hin, dass für E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie für Autos gelten.
„Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groß, spontan auf einen Roller zu steigen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Doch die Gefahr ist groß, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen.“
Gleiche Regeln wie beim Autofahren
Die Polizei führt an Karneval und Fasching verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf – sogar öfter als bei Radfahrenden. Viele Fahrer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen: Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein. Strafbar macht man sich bereits ab 0,3 Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt.
„Dann sind der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe möglich“, betont Richter. Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot – auch auf dem E-Scooter.
Weitere Risiken im Fasching-Betrieb
Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus sogar eine Straftat hervorgehen. Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-fröhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest erforderlich. Wichtig: Der Mieter entlässt sich dadurch nicht aus seiner eigenen Verantwortung.
In Karnevals- und Faschingshochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein. Besser zu Fuß gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen – das bleibt an den tollen Tagen die sichere Alternative für alle Feiernden.
