Mittwoch, 24.09.2025
FURTH IM WALD – Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckten auf, dass ein Sicherheitsunternehmen aus der südlichen Oberpfalz zwischen 2016 und 2021 systematisch sogenanntes Lohnsplitting einsetzte. Dabei teilte die Firma den Lohn einzelner Beschäftigter auf mehrere Mitarbeitende auf, um den Anschein von Minijobs zu erwecken und so die Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.

Überstunden über 16 Personen abgerechnet

Besonders auffällig zeigte sich der Fall einer Arbeitnehmerin, deren Überstundenvergütungen zwischen 2018 und 2019 über 16 verschiedene Kolleginnen und Kollegen abgerechnet wurden. In einem Monat erhielt sie ihren Lohn sogar zeitgleich von vier verschiedenen Personen. Nach Abschluss der Zollermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Frau nach einem umfassenden Geständnis zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro.

Lohnsplitting schadet dem Sozialstaat

Durch das Lohnsplitting zahlte das Unternehmen absichtlich keine oder zu geringe Sozialversicherungsbeiträge, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. „Der vorliegende Fall zeigt, wie gezielt einzelne Unternehmen versuchen, sich ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen. Lohnsplitting ist kein Kavaliersdelikt – es schadet dem Sozialstaat und dem fairen Wettbewerb“, betont Leitender Regierungsdirektor Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
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