MÜNCHEN – Nicht vermeidbare CO2-Emissionen gleicht der Freistaat künftig verstärkt mit regionalen Klimaschutzprojekten aus. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Mittwoch (17.12.2025) in München.
CO2 dort kompensieren, wo es entsteht
„Wir stärken lokale Projekte, fördern die Biodiversität und schaffen einen echten Mehrwert für die Region. CO2 wird jetzt da kompensiert, wo es entsteht. Mit der Unterstützung von heimischen Projekten ermöglichen wir Klimaschutz von Bayern für Bayern“, erklärte Glauber. Klimaschutz beginne vor Ort. „Wir wollen Maßnahmen und Projekte zum Klimaschutz unmittelbar sichtbar und erlebbar machen. Jeder soll beim Klimaschutz vor der Haustür mithelfen können.“
Moore als Ausgleichsmaßnahme Nummer 1
Dabei nehme der Freistaat vor allem die Wälder und Moore in den Blick. „Insbesondere der Moorschutz ist unsere Ausgleichsmaßnahme Nummer 1. Intakte Moore sind unschlagbare natürliche Treibhausgas-Speicher“, betonte der Umweltminister. Der Ausstoß an Treibhausgasen in Bayern konnte in den zurückliegenden Jahren deutlich verringert werden. Schätzungen des Landesamts für Statistik zufolge stießen die Bayern im Jahr 2024 je Einwohner 6,1 Tonnen CO2-Äquivalente aus – dies entspricht einer Reduktion um 39 Prozent seit 1990.
Erste Zertifikate bereits erworben
Das Landesamt für Umwelt hat bereits erste Ausgleichszertifikate im Umfang von 10.000 Tonnen CO2-Äquivalente aus regionalen Wald-Klimaschutzprojekten erworben. Eines der Wald-Klimaschutzprojekte setzt eine unterfränkische Gemeinde um.
Neue Ausschreibung für Moor-Projekte startet
Nun startet eine weitere Ausschreibung für Zertifikate aus Projekten zur Wiedervernässung von Mooren im Umfang von insgesamt 7.500 Tonnen CO2 jährlich. Durch praktikable Losgrößen und langfristige Vertragslaufzeiten sollen mit der Ausschreibung auch Landschaftspflegeverbände, Kommunen und regionale Projektentwickler motiviert sein, sich mit ihren Klimaschutzprojekten zu bewerben. Frist für die Abgabe von Angeboten ist der 2. September 2026.
Staatsverwaltung gleicht ab 2028 aus
Gemäß Artikel 4 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gleichen die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung ab dem Jahr 2028 ihre unvermeidbaren Treibhausgasemissionen mit geeigneten Maßnahmen aus. Für die Staatskanzlei und die Staatsministerien gilt dies bereits seit dem Jahr 2023. Die Bayerische Staatsregierung sieht vor, dass internationale Zertifikate nach und nach durch regionale Ausgleichsmaßnahmen ergänzt beziehungsweise ersetzt werden sollen.
