Montag, 15.12.2025

NEUBURG AN DER DONAU – Ein 44-jähriger polnischer Staatsangehöriger befuhr mit seinem Auto die Straße Am Schwalbanger und geriet in eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle der Polizei. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass er seit 2015 in Neuburg wohnhaft ist.

Verdächtiges Datum entlarvt Täuschung

Auf seinem polnischen Führerschein ist das Ersterteilungsdatum auf das Jahr 2019 datiert. Die Beamten konnten sich somit erschließen, dass der Beschuldigte nach Wohnsitznahme in Deutschland zur Erlangung einer Fahrerlaubnis sein Geburtsland aufsuchte.

Europäische Regelung missachtet

Als europäischer Staatsangehöriger ist der Mann verpflichtet, die Führerscheinprüfung in dem Land abzulegen, in welchem er tatsächlich wohnhaft ist. Somit gilt die Fahrerlaubnis als nicht gültig. Die Weiterfahrt des Beschuldigten unterbanden die Beamten daher. Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.

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