Donnerstag, 22.05.2025

SCHWARZENBACH – Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei kontrollierten am Mittwochnachmittag (21.05.2025) ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung an der Grenzkontrollstelle auf der A8. Der 43-jährige Fahrer, der über die B21 aus Österreich einreiste, gab sofort an, dass er sich verfahren hätte und nicht nach Deutschland einreisen wolle.

Fahndungserfolg nach Treffer im System

Bei der Abfrage seiner Personalien im Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war der Tscheche vor einigen Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Bereits abgeschoben und mit Einreiseverbot belegt

Nach einem Teil der Strafe wurde er in sein Heimatland abgeschoben und erhielt aufgrund mehrerer Straftaten ein Einreiseverbot bis September 2027. Trotzdem wagte er die illegale Einreise nach Deutschland.

Direkt in die Justizvollzugsanstalt

Nun muss er die Restfreiheitsstrafe von 486 Tagen im Gefängnis absitzen. Die Bundespolizisten zeigten den Mann zusätzlich wegen unerlaubter Einreise an und lieferten den 43-Jährigen direkt in eine Justizvollzugsanstalt ein.

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