Dienstag, 06.05.2025

Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland sind vom massiven Datenleck des sozialen Netzwerks betroffen. Auch Verbraucher in Bayern können sich nun juristisch wehren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern gestartet – mit Aussicht auf eine finanzielle Entschädigung.

Das Datenleck ist seit 2021 bekannt. Persönliche Informationen von über 500 Millionen Facebook-Konten tauchten öffentlich im Netz auf. Darunter auch rund sechs Millionen Datensätze aus Deutschland.

Datenleck bei Facebook: Anspruch auch ohne konkrete Schäden

Der Bundesgerichtshof hat im November 2024 ein Urteil gefällt, das Betroffenen neue Chancen eröffnet. Demnach genügt bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten, um einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Ein konkreter Schaden muss nicht mehr nachgewiesen werden.

Das Gericht hält einen Betrag von rund 100 Euro für angemessen. Der vzbv geht sogar noch weiter: In bestimmten Fällen fordert der Verband bis zu 600 Euro Schadenersatz. Etwa dann, wenn sensible Daten wie E-Mail-Adresse, Wohnort oder Geburtsdatum öffentlich im Netz landeten.

So funktioniert die Sammelklage

Interessierte können sich unkompliziert und kostenlos in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Dieses ist seit Montag (05.05.2025) geöffnet. Die Eintragung schützt vor einer Verjährung der Ansprüche – auch dann, wenn das Gerichtsverfahren länger dauert.

Zur Prüfung, ob eine Teilnahme im eigenen Fall sinnvoll ist, bietet der vzbv einen Klage-Check an. Dieser steht online auf www.sammelklagen.de zur Verfügung. Anschließend erhalten Betroffene konkrete Informationen zur Eintragung in das Klageregister. Zusätzlich gibt es einen E-Mail-Newsletter des vzbv mit aktuellen Informationen zum Verfahren.

Unsicherheit bei vielen Betroffenen

Laut Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern leiden viele Nutzerinnen und Nutzer unter einem Gefühl der Unsicherheit. Die Sorge ist groß, dass gestohlene Daten für Spam, Phishing oder Identitätsdiebstahl missbraucht werden könnten. „Mit der Klage können Facebook-Nutzer ihre Ansprüche gegenüber Meta durchsetzen“, so Halm in einer Pressemitteilung.

Wer betroffen ist, sollte nicht zögern: Die Beteiligung an der Sammelklage ist einfach und bietet eine reale Chance auf finanzielle Entschädigung. Gleichzeitig setzen Betroffene damit ein Zeichen gegenüber großen Digitalkonzernen – und stärken die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Raum.

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