Dienstag, 30.09.2025

DRESDEN – Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach G. schuldig, für den chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben – in einem besonders schweren Fall. Das Urteil: vier Jahre und neun Monate Haft.

Hunderte sensible Dokumente übermittelt

Der AfD-Mitarbeiter hatte jahrelang für den Geheimdienst spioniert und diesem Hunderte, teils sensible, Dokumente übermittelt. Seine Funktion als Krahs Assistent während dessen Abgeordnetentätigkeit im EU-Parlament von 2019 bis 2024 in Brüssel nutzte er zur Informationsbeschaffung.

Außerdem bespitzelte er nach Überzeugung des Gerichts chinesische Dissidenten und trug Daten über AfD-Führungspersonal zusammen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten: „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er in seinem letzten Wort.

Anwalt kritisiert Verhandlung

Sein Anwalt kritisierte die Verhandlung als „geheimen Urkundenprozess“, weil sie wegen der teilweise der Geheimhaltung unterliegenden Beweismittel zu Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte. Zudem äußerte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dreieinhalb Jahre andauernden Überwachung seines Mandanten.

Mitangeklagte erhält Bewährungsstrafe

Neben G. stand auch Yaqi X. vor Gericht. Die Chinesin arbeitete am Flughafen Leipzig und gab nach eigenen Angaben Fracht- und Flugdaten weiter – bestreitet aber, von der Spionage gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Gegen Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Als Zeuge beteuerte er im Prozess, von der Agententätigkeit und der KP-Mitgliedschaft seines Ex-Mitarbeiters nichts gewusst zu haben.

Teilen.