Freitag, 01.08.2025

INGOLSTADT – Ein 43-JĂ€hriger kam am Freitagabend (14.06.2025) in der Regensburger Straße in Ingolstadt aufgrund seiner auffĂ€lligen Fahrweise mit seinem E-Scooter einer Verkehrskontrolle zur Unterzugnahme. Hierbei stellte sich schnell heraus, dass die Ursache fĂŒr seine Fahrweise in seinem nicht unerheblichen Alkoholkonsum lag.

Blutentnahme nach 1,5 Promille

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Der 43-jÀhrige IngolstÀdter musste sich deshalb auf der Polizeiinspektion Ingolstadt einer Blutentnahme unterziehen, ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Gleiche Promillegrenze wie beim Auto

Denn auch bei der Benutzung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen gelten die gleichen „Promillegrenzen“ wie fĂŒr Autofahrer. Deshalb sollte, auch vor dem Hintergrund des derzeit noch stattfindenden Pfingstvolksfestes, nach Alkoholgenuss der E-Scooter besser stehen bleiben – teilt die Polizei in ihrem Pressebericht mit.

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