Dienstag, 23.09.2025

DEUTSCHLAND / BAYERN – In einer großangelegten Kontrollaktion mit rund 2.600 Beamten hat der Zoll bereits am Freitag (19.09.2025) bundesweit mehr als 5.200 Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe befragt und über 430 Geschäftsunterlagen geprüft. Die Schwerpunktprüfung zielte auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, unrechtmäßigen Sozialleistungsbezug sowie illegale Beschäftigung von Ausländern.

Zoll deckt bundesweit rund 450 Vergehen auf

Die Bilanz des bundesweiten Einsatztages zeigt das Ausmaß der Verstöße: Rund 370 Straf- und knapp 800 Ordnungswidrigkeitenverfahren leiteten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits vor Ort ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich in fast 200 Fällen um Verfahren wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel.

Klingbeil: „Rechtsstaat greift konsequent durch“

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärt die Bedeutung solcher Kontrollen: „Wir gehen härter gegen Kriminelle vor, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Ausbeutung müssen hart bekämpft werden.“ Die Ergebnisse zeigten, dass der Rechtsstaat konsequent durchgreife.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in rund 2.200 Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße. Davon geht es in mehr als 400 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, in rund 450 Fällen um Ausländerbeschäftigung sowie in knapp 600 Fällen um die Einhaltung der Mindestlöhne.

Bayerische Zollämter decken zahlreiche Verstöße auf

Auch bayerische Zollämter beteiligten sich intensiv an der bundesweiten Razzia und deckten dabei erhebliche Missstände auf. Das Hauptzollamt Augsburg setzte 64 Einsatzkräfte ein, überprüfte 20 Betriebe und befragte 89 Personen. Die Zöllner leiteten sechs Straf- und elf Bußgeldverfahren ein.

Das Hauptzollamt Regensburg war mit 58 Zöllnern im Einsatz, befragte rund 170 Beschäftigte und leitete neun Geschäftsunterlagenprüfungen ein. Insgesamt stellten die Beamten vier Straf- und 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren fest. In 25 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf mögliche Verstöße – darunter 13 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße. „Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten jeden Tag sehr viel. Sie haben Anspruch auf Absicherung bei Krankheit und im Ruhestand sowie auf einen fairen Lohn“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

Besonders schwere Verstöße in Franken

Das Hauptzollamt Nürnberg setzte 62 Beamte ein, befragte 149 Personen aus 34 Betrieben und leitete bereits vor Ort fünf Strafverfahren ein – unter anderem wegen Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. In elf Fällen ergaben sich Hinweise auf Mindestlohnverstöße, in zehn Fällen auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Hauptzollamt Schweinfurt überprüfte mit über 80 Beamten 27 Betriebe, befragte 116 Personen und leitete bereits 30 Ermittlungsverfahren ein. In mehr als 80 weiteren Fällen ergaben sich Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Ausländerrechtliche Verstöße in Oberbayern

Das Hauptzollamt Rosenheim war mit 67 Beschäftigten im Einsatz und befragte 95 Personen. In Rosenheim entdeckten die Zöllner einen unerlaubt aufhältigen und arbeitenden Georgier. In Garmisch stellten sie in einem asiatischen Lokal vier ausländerrechtliche Verstöße fest.

„Ein Beschäftigter hätte nicht arbeiten dürfen, da das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war. Drei weitere Beschäftigte legten zwar portugiesische Aufenthaltstitel vor – diese reichten aber keineswegs für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland aus“, erklärt Pressesprecherin Marion Dirscherl.

Zoll führt weiter Nachprüfungen durch

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Die Zöllner gleichen die vor Ort erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen ab und prüfen weitere Geschäftsunterlagen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem ersten Januar 2025 12,82 Euro je Zeitstunde.

Teilen.