Mittwoch, 17.12.2025
BERLIN – Nach monatelanger Debatte hat das Bundeskabinett das Aus für das Bürgergeld beschlossen. Künftig soll die neue Grundsicherung gelten, die strengere Regeln für Empfänger und deutlich härtere Sanktionen vorsieht. Mit der Reform will die Bundesregierung auf politische und gesellschaftliche Kritik reagieren und den Sozialstaat neu ausrichten.

Strengere Sanktionen und Mitwirkungspflichten

Kernstück der Reform ist die Verschärfung der Mitwirkungspflichten: Wer Termine beim Jobcenter versäumt, Jobangebote ablehnt oder an Weiterbildungsmaßnahmen nicht teilnimmt, muss mit massiven Kürzungen oder im Extremfall sogar mit vollständigem Wegfall der Leistungen rechnen. Die Regierung betont, dass die neue Grundsicherung „Fördern und Fordern“ wieder stärker in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, Leistungsbezieher schneller und konsequenter in Arbeit zu bringen.

Bürgergeld nach nur drei Jahren Geschichte

Das Bürgergeld wurde erst vor drei Jahren als Nachfolger von Hartz IV eingeführt und sollte eigentlich für mehr Fairness und weniger Bürokratie sorgen. Kritiker monierten jedoch zu lasche Sanktionen und zu wenig Anreize für Arbeitsaufnahme. Die jetzt beschlossene Grundsicherung setzt wieder auf mehr Kontrolle und Druck.

Kabinett setzt Signal – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen

Die Reform ist ein Signal an die Öffentlichkeit und soll das Vertrauen in den Sozialstaat stärken. Allerdings muss der Gesetzentwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. Die Debatte um die Ausgestaltung der Grundsicherung dürfte damit weitergehen.

Was bleibt und was sich ändert

Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der Regelsatz bleiben grundsätzlich bestehen. Neu sind die verschärften Sanktionsmöglichkeiten und die stärkere Verknüpfung von Förderung und Eigeninitiative. Wer sich nicht aktiv um Arbeit bemüht, muss mit schnellen und deutlichen Konsequenzen rechnen.
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