Freitag, 05.06.2026

Bayern fΓΌhrt Wassercent ab Juli 2026 ein

Zehn Cent pro Kubikmeter Grundwasser sollen schonenden Umgang fΓΆrdern

Annette S. 05.06.2026, 15:14 Uhr 2 Min. Lesezeit Drucken
Wasserhahn mit fließendem Wasser in einem weißen Waschbecken, Nahaufnahme des Wasserstrahls
Symbolfoto: FabrikaPhoto / envato

BAYERN – Ab dem 1. Juli 2026 fΓΌhrt Bayern den Wassercent ein. Das Wasserentnahmeentgelt betrΓ€gt einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter Grundwasser. Umweltminister Thorsten Glauber bezeichnete die Abgabe heute in MΓΌnchen als "Meilenstein fΓΌr den Grundwasserschutz".

"Der Wassercent gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert", erklÀrte Glauber. Die aktuelle hitzebedingte Wassersituation in vielen bayerischen Regionen zeige, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasserressourcen sei. Die Einnahmen fließen zweckgebunden in Maßnahmen zum Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung.

Freibetrag schΓΌtzt kleinere Verbraucher

Alle Wasserentnehmer zahlen erst ab einer Menge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr. Im ersten Erhebungszeitraum vom Juli bis Dezember 2026 liegt der Freibetrag bei 2.500 Kubikmetern. Betroffen sind ΓΆffentliche Wasserversorger, private Entnehmer und die Industrie, die Grundwasser direkt aus eigenen Brunnen entnehmen.

Haushalte, die Wasser von Versorgungsunternehmen beziehen, zahlen nicht direkt. Die Wasserversorger beteiligen sie an den Kosten. Die ersten Zahlungen erfolgen 2027.

Dokumentation der ZΓ€hlerstΓ€nde empfohlen

Das Umweltministerium empfiehlt allen Wasserentnehmern, ihre ZΓ€hlerstΓ€nde zum 1. Juli 2026 zu dokumentieren. Diese Dokumentation brauchen sie fΓΌr die Glaubhaftmachung der tatsΓ€chlich entnommenen Wassermenge. Bis zum 1. MΓ€rz 2027 kΓΆnnen sie die Mengen bei der zustΓ€ndigen KreisverwaltungsbehΓΆrde melden.

Eine gesetzliche Messverpflichtung besteht nicht. Das Ministerium setzt auf Vertrauen und Selbstverantwortung. Bestehende Messverpflichtungen aus Zulassungsbescheiden bleiben unberΓΌhrt.

Informationsschreiben im Herbst geplant

Im Herbst 2026 erhalten potenzielle Entgeltpflichtige ein Informationsschreiben von ihrem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Das Schreiben enthÀlt Details zur elektronischen Übermittlung der Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum.

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