ROSENHEIM – Nicht angemeldeter Goldschmuck im Gesamtwert von rund 69.000 Euro und zahlreiche Verstöße gegen zoll-, steuer- und einfuhrrechtliche Vorschriften stellte die Reiseverkehrskontrolle des Hauptzollamts Rosenheim in ihrem Zuständigkeitsbereich in München und in den umgebenden Landkreisen bei der letzten Rückreisewelle fest.
29.000 Euro Goldschmuck am Körper getragen
Goldschmuck aus ihrem Türkeiurlaub im Wert von rund 29.000 Euro – getragen am Körper und in der Handtasche – hatte eine 53-Jährige bei der Rückreise nach Deutschland bei sich. Die Frau konnte den Zöllnern keine Verzollungsnachweise vorlegen und sie hatte den Schmuck bei der Einreise in die EU auch nicht angemeldet. Das Hauptzollamt Rosenheim leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 6.400 Euro beglich die Reisende noch vor Ort.
Schmuck in Socken versteckt
Versteckt im Innenfutter ihrer Handtasche und in ihren Socken im Reisekoffer wollte offensichtlich eine weitere Reisende auf ihrem Heimweg aus der Türkei Goldschmuck im Wert von rund 12.200 Euro am Zoll vorbei schmuggeln. Sie wurde auf der A8 zwischen München und Augsburg von einer Zollstreife kontrolliert. In ihrem Fall setzte der Zoll Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.500 Euro fest, welche die in Frankreich wohnhafte Frau zusammen mit weiteren 700 Euro als Sicherheit sofort zahlte.
Fast vier Kilogramm nicht in Deutschland versteuerten Tabak-Feinschnitt entdeckte der Zoll bei einer Familie, welche ebenfalls aus der Türkei zurückreiste. Diesen hatten sie aufwendig in allen Hosentaschen ihrer Kleidung in den Koffern versteckt.
„Die Freimengen liegen im Straßenverkehr bei 300 Euro pro Erwachsenen und 175 Euro bei Kindern bis 15 Jahren“, erklärt Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.

