Donnerstag, 25.09.2025

LANDSHUT – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am Freitag (19.09.2025) bundesweite verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Beim Hauptzollamt Landshut befragten 58 Beschäftigte des Zolls mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Unterstützung durch Polizei und Finanzamt

Unterstützt wurden die Zöllner dabei von fünf Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Finanzamt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

62 Sachverhalte erfordern weitere Prüfungen

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich bei 62 Sachverhalten umfangreiche Nachprüfungen an. Die Zöllnerinnen und Zöllner gleichen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen ab und prüfen weitere Geschäftsunterlagen.

20 Ordnungswidrigkeiten und drei Strafverfahren

Bereits jetzt leiteten die Beamten 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, etwa aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn, den Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder der Ausländerbeschäftigung. Wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel wurden in drei weiteren Fällen Strafverfahren eingeleitet.

Fokus auf beschäftigungsstarke Branche

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem ersten Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Teilen.