Freitag, 13.06.2025
MÜNCHEN – Seit Jahresbeginn (01.01.2025) müssen Windräder über 100 Meter Höhe mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. In Bayern ist die Umrüstung weit fortgeschritten. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) lobte am Donnerstag die Umsetzung.

Windräder-Leuchtfeuer nur bei nahendem Flugzeug

Die neue Regelung sorgt dafür, dass die nächtlichen Signallichter von Windenergieanlagen nur dann aktiviert werden, wenn sich ein Flugzeug nähert. Dadurch entfällt in den meisten Nachtstunden unnötiges Dauerblinken. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht darin einen Fortschritt für die Energiewende: „Wenn Windräder nachts nicht permanent blinken, sondern nur bei Bedarf, um vom Flugzeug aus sichtbar zu sein, dann trägt das zur Akzeptanz für Windkraftanlagen bei.“ Viele Bürger hätten nach Aussagen des Ministers das ständige Blinken als störender empfunden als die Anlagen selbst.
MÜNCHEN – 🌬 Seit Jahresbeginn blinken Windräder nachts nur noch bei Bedarf – Aiwanger lobt am Donnerstag (12.06.2025) die konsequente Umsetzung in Bayern. 🌙
Foto: StMWi | R. Kerl

Bayern unterstützt Umsetzung ohne Verzögerung

Laut Wirtschaftsministerium ist die Umrüstung der meisten Windräder in Bayern bereits erfolgt. In besonderen Ausnahmefällen – etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder luftfahrtrechtlichen Hürden – können aber auch individuelle Lösungen Anwendung finden. Aiwanger betont: „Mit der Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung zeigen wir, dass Energiewende und Lebensqualität Hand in Hand gehen können.“ Die Umstellung sei ein gutes Beispiel dafür, wie technische Maßnahmen den Alltag verbessern können, ohne die Sicherheit im Luftverkehr zu gefährden.
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