RUHSTORF AN DER ROTT â Ein 17-jĂ€hriger FahranfĂ€nger aus dem oberösterreichischen Bezirk Linz-Land geriet am Dienstag (15.04.2025) in eine Verkehrskontrolle an der Grenzkontrollstelle der A3. Der junge Fahrer besaĂ lediglich eine vorlĂ€ufige nationale Fahrerlaubnis mit GĂŒltigkeit fĂŒr Fahrten in seinem Heimatland Ăsterreich.
Verkehrskontrolle bei Einreise deckt VerstoĂ auf
Der Jugendliche hatte offensichtlich versĂ€umt, rechtzeitig vor der Landesgrenze mit seinem 43-jĂ€hrigen Beifahrer die SitzplĂ€tze zu wechseln. Bei der Einreisekontrolle stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass die vorlĂ€ufige Fahrerlaubnis des 17-JĂ€hrigen fĂŒr Fahrten im Bundesgebiet keine GĂŒltigkeit hatte.
Anzeigen nach Verkehrskontrolle fĂŒr Fahrer und Beifahrer
Der FahranfĂ€nger wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Auch der 43-jĂ€hrige Beifahrer muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen â er wurde als Fahrzeughalter wegen ErmĂ€chtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
