Freitag, 16.01.2026

RUHSTORF AN DER ROTT – Ein 17-jĂ€hriger FahranfĂ€nger aus dem oberösterreichischen Bezirk Linz-Land geriet am Dienstag (15.04.2025) in eine Verkehrskontrolle an der Grenzkontrollstelle der A3. Der junge Fahrer besaß lediglich eine vorlĂ€ufige nationale Fahrerlaubnis mit GĂŒltigkeit fĂŒr Fahrten in seinem Heimatland Österreich.

Verkehrskontrolle bei Einreise deckt Verstoß auf

Der Jugendliche hatte offensichtlich versĂ€umt, rechtzeitig vor der Landesgrenze mit seinem 43-jĂ€hrigen Beifahrer die SitzplĂ€tze zu wechseln. Bei der Einreisekontrolle stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass die vorlĂ€ufige Fahrerlaubnis des 17-JĂ€hrigen fĂŒr Fahrten im Bundesgebiet keine GĂŒltigkeit hatte.

Anzeigen nach Verkehrskontrolle fĂŒr Fahrer und Beifahrer

Der FahranfĂ€nger wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Auch der 43-jĂ€hrige Beifahrer muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – er wurde als Fahrzeughalter wegen ErmĂ€chtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

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