Montag, 16.06.2025

STARNBERG – In einem geschützten Bereich des Starnberger Sees war ein 51-jähriger Mann aus Neu-Ulm am 14. Juni 2025 mit seinem Kajak unterwegs – trotz Verbots. Die Wasserschutzpolizei stellte den Kajakfahrer dabei fest, wie er in einem ausgewiesenen Laichschonbezirk paddelte.

Laichschonbezirk missachtet

Diese Zonen dienen der Erhaltung und Förderung der Fischerei und sind ganzjährig für das Schwimmen sowie jegliche Fortbewegung mit Wasserfahrzeugen gesperrt – das gilt auch für Naturschutzgebiete auf dem Starnberger See.

Hinweis deutlich erkennbar

Der betroffene Bereich war durch gelbe Tonnen mit entsprechenden Verbotsschildern klar markiert. Dennoch ignorierte der 51-Jährige die Regelung.

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fischereigesetz

Wegen des Verstoßes gegen das Bayerische Fischereigesetz erwartet den Mann nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Schutzbestimmungen auf dem See hin.

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