Freitag, 19.12.2025

STARNBERG – In einem geschĂŒtzten Bereich des Starnberger Sees war ein 51-jĂ€hriger Mann aus Neu-Ulm am 14. Juni 2025 mit seinem Kajak unterwegs – trotz Verbots. Die Wasserschutzpolizei stellte den Kajakfahrer dabei fest, wie er in einem ausgewiesenen Laichschonbezirk paddelte.

Laichschonbezirk missachtet

Diese Zonen dienen der Erhaltung und Förderung der Fischerei und sind ganzjĂ€hrig fĂŒr das Schwimmen sowie jegliche Fortbewegung mit Wasserfahrzeugen gesperrt – das gilt auch fĂŒr Naturschutzgebiete auf dem Starnberger See.

Hinweis deutlich erkennbar

Der betroffene Bereich war durch gelbe Tonnen mit entsprechenden Verbotsschildern klar markiert. Dennoch ignorierte der 51-JĂ€hrige die Regelung.

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fischereigesetz

Wegen des Verstoßes gegen das Bayerische Fischereigesetz erwartet den Mann nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Schutzbestimmungen auf dem See hin.

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