Donnerstag, 19.06.2025
A9 BEI REICHERTSHOFEN – Die Polizei stoppte in der Nacht auf Donnerstag (19.06.2025) auf der A9 bei Reichertshofen einen Rollerfahrer, der verbotenerweise den Seitenstreifen der Autobahn befuhr. Gegen 2:10 Uhr fiel einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt der langsam fahrende Rollerfahrer auf. An der Anschlussstelle Langenbruck stoppten die Beamten den 23-Jährige und kontrolliert diesen.

Rollerfahrer ohne Führerschein und Versicherungsschutz

Der Mann war weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis noch war das Kleinkraftrad zugelassen oder versichert. Zudem hätte das Fahrzeug aufgrund seiner zu geringen Geschwindigkeit gar nicht auf der Autobahn fahren dürfen – hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können. Der Fahrer gab an, irrtümlich von einer Erlaubnis zur Nutzung des Seitenstreifens ausgegangen zu sein.

Strafverfahren gegen 23-Jährigen eingeleitet

Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihn erwarten Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Polizei betont in diesem Zusammenhang, dass Fahrzeughalter sich zuvor über die geltenden Vorschriften für das Befahren der Autobahn informieren sollten.
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