Freitag, 20.06.2025

REGENSBURG – Mit einer bundesweiten Schwerpunktaktion rückte der Zoll bereits am Montag (16.06.2025)  dem Problem der Schwarzarbeit im Baugewerbe zu Leibe. Wie die Behörde am Freitag (20.06.2025) mitteilte, war das Hauptzollamt Regensburg mit 72 Einsatzkräften in der Oberpfalz und Teilen Oberfrankens beteiligt.

Schwarzarbeit im Baugewerbe im Fokus

Die Zollbeamten kontrollierten Baustellen an den Standorten Regensburg, Weiden, Hof und weiteren Orten im Bezirk, befragten dabei 126 Beschäftigte und begannen mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen. In 27 Fällen müssen die Erkenntnisse nun vertieft werden. Es besteht dabei unter anderem der Verdacht, dass Arbeitgeber Sozialabgaben nicht oder nur teilweise gezahlt haben.

Außerdem gingen zwei Hinweise auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ein, in vier Fällen erfolgte eine Information an die zuständigen Ausländerbehörden. Der Zoll leitete bisher insgesamt 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren und ein Strafverfahren ein.

Auch Mindestlohnregelungen im Blick

Die Kontrolleure überprüften auch die Einhaltung gesetzlicher Mindestlöhne. Im Dachdecker-, Elektro- oder Gerüstbauerhandwerk gelten spezielle Tarifvorgaben, in allen anderen Berufen im Baugewerbe ein Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen unterhalb dieses Satzes sind gesetzlich unwirksam.

Bundesweite Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte an, entschlossener gegen Schwarzarbeit vorzugehen: „Wir werden die Gangart gegen diejenigen weiter verschärfen, die sich auf Kosten aller bereichern.“ Der Minister betonte, wer schwarz arbeite, zahle weder Steuern noch Sozialabgaben. „Wir wollen die Ermittlungen weiter intensivieren und so noch mehr aufdecken, Menschen vor Ausbeutung schützen und staatliche Einnahmen sichern.“ Bei der bundesweiten Kontrolle am Montag waren in ganz Deutschland rund 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, unter anderem auch in der Landeshauptstadt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt regelmäßig Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch. Diese dienen der Aufklärung und Ahndung von Verstößen sowie der Sicherung staatlicher Einnahmen und dem Schutz der Beschäftigten vor Ausbeutung.

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