REGENSBURG â Mit einer bundesweiten Schwerpunktaktion rĂŒckte der Zoll bereits am Montag (16.06.2025) dem Problem der Schwarzarbeit im Baugewerbe zu Leibe. Wie die Behörde am Freitag (20.06.2025) mitteilte, war das Hauptzollamt Regensburg mit 72 EinsatzkrĂ€ften in der Oberpfalz und Teilen Oberfrankens beteiligt.
Schwarzarbeit im Baugewerbe im Fokus
Die Zollbeamten kontrollierten Baustellen an den Standorten Regensburg, Weiden, Hof und weiteren Orten im Bezirk, befragten dabei 126 BeschĂ€ftigte und begannen mit der PrĂŒfung von GeschĂ€ftsunterlagen. In 27 FĂ€llen mĂŒssen die Erkenntnisse nun vertieft werden. Es besteht dabei unter anderem der Verdacht, dass Arbeitgeber Sozialabgaben nicht oder nur teilweise gezahlt haben.
AuĂerdem gingen zwei Hinweise auf illegale BeschĂ€ftigung auslĂ€ndischer ArbeitskrĂ€fte ein, in vier FĂ€llen erfolgte eine Information an die zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörden. Der Zoll leitete bisher insgesamt 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren und ein Strafverfahren ein.
Auch Mindestlohnregelungen im Blick
Die Kontrolleure ĂŒberprĂŒften auch die Einhaltung gesetzlicher Mindestlöhne. Im Dachdecker-, Elektro- oder GerĂŒstbauerhandwerk gelten spezielle Tarifvorgaben, in allen anderen Berufen im Baugewerbe ein Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen unterhalb dieses Satzes sind gesetzlich unwirksam.
Bundesweite MaĂnahmen gegen illegale BeschĂ€ftigung
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kĂŒndigte an, entschlossener gegen Schwarzarbeit vorzugehen: âWir werden die Gangart gegen diejenigen weiter verschĂ€rfen, die sich auf Kosten aller bereichern.â Der Minister betonte, wer schwarz arbeite, zahle weder Steuern noch Sozialabgaben. âWir wollen die Ermittlungen weiter intensivieren und so noch mehr aufdecken, Menschen vor Ausbeutung schĂŒtzen und staatliche Einnahmen sichern.â Bei der bundesweiten Kontrolle am Montag waren in ganz Deutschland rund 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, unter anderem auch in der Landeshauptstadt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fĂŒhrt regelmĂ€Ăig Schwerpunkt- und SonderprĂŒfungen durch. Diese dienen der AufklĂ€rung und Ahndung von VerstöĂen sowie der Sicherung staatlicher Einnahmen und dem Schutz der BeschĂ€ftigten vor Ausbeutung.
