Freitag, 05.12.2025

BERLIN – Der Bundestag hat das Rentenpaket mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet. Die Reform tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und bringt weitreichende Änderungen für Rentner und Arbeitnehmer.

Aktivrente: Steuer-Bonus für arbeitende Rentner

Die Aktivrente ist ein Steuer-Bonus für Senioren, die nach Erreichen des regulären Renteneintritts weiterarbeiten. Sie können Rente beziehen und zusätzlich bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen – das sind bis zu 24.000 Euro steuerfrei pro Jahr.

Allerdings fallen auf den steuerfreien Zuverdienst Krankenkassen- und Pflegebeiträge an. Bei 1.000 Euro steuerfreiem Verdienst bedeutet das rund 111 Euro Abzug – bleiben unterm Strich 889 Euro. Bei 2.000 Euro steuerfrei bleiben etwa 1.777 Euro.

Mütterrente wird aufgestockt

Die bereits bestehende Mütterrente erhält zusätzliche Aufstockungen. Rentnerinnen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, profitieren davon. Bei diesen Rentnerinnen werden künftig noch mehr Erziehungszeiten bei der Rentenzahlung berücksichtigt. Die Monatsrente steigt je Kind um 20,40 Euro.

Die Mütterrente startet jedoch erst 2027. Weil die Einführung kompliziert ist, beginnt die Auszahlung voraussichtlich sogar erst 2028. Die Beträge für 2027 werden dann nachträglich überwiesen.

Renten-Haltelinie bis 2031 festgeschrieben

Der umstrittenste Punkt im Rentenpaket: Die Haltelinie legt fest, dass das Rentenniveau bis mindestens 2031 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Aktuell liegt es bei 48,2 Prozent. Ohne das Gesetz würde es ab 2029 unter 48 Prozent fallen.

Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet nicht, dass die Renten sinken – das ist gesetzlich ausgeschlossen. Vielmehr bedeutet es, dass Rentenerhöhungen nicht so stark ausfallen wie Lohnerhöhungen.

Betriebsrente für mehr Beschäftigte

Die Betriebsrente soll künftig auch für Beschäftigte möglich sein, die nicht nach Tarif bezahlt werden. Dazu zählen Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte. Der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente steigt. Mitarbeiter müssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht in die Betriebsrente einzahlen wollen.

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