Montag, 04.08.2025
BAYERN – Trotz neuer Regelungen durch das Solarspitzengesetz bleibt Photovoltaik für Privathaushalte ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll. Energieexpertin Sigrid Goldbrunner von der Verbraucherzentrale erklärt, worauf es jetzt ankommt.

Was ändert sich durch das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz begrenzt die Stromeinspeisung nur bei drohender Netzüberlastung und negativen Börsenstrompreisen. In diesen Phasen erfolgt keine Vergütung, die nicht vergütete Zeit wird jedoch ans Ende des zwanzigjährigen Förderzeitraums angehängt. Wer seinen selbst erzeugten Strom bei negativen Strompreisen intelligent nutzt, profitiert sogar wirtschaftlich. Die Regelung betrifft neue PV-Anlagen ab zwei Kilowatt, die nach dem 25. Februar 2025 mit installiertem Smart Meter ans Netz gehen. Ohne Steuerbox oder Smart Meter ist die Einspeisung auf sechzig Prozent der Nennleistung begrenzt. Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und Überlastungen an sonnenreichen Tagen zu vermeiden.

Eigenverbrauch als Schlüssel zum Erfolg

Photovoltaik lohnt sich besonders durch einen hohen Eigenverbrauch. Haushalte, die möglichst viel des eigenen Stroms direkt nutzen, sparen bares Geld und reduzieren ihren CO₂-Fußabdruck. Flexible Verbraucher wie Waschmaschinen, Wallboxen oder Batteriespeicher helfen, den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Sigrid Goldbrunner betont: „Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage das Auto laden oder den Geschirrspüler betreiben, spart Geld und schützt das Klima.“

Fazit: Photovoltaik bleibt lohnend

Auch mit den neuen Vorgaben bleibt Photovoltaik für Hausbesitzer eine attraktive und nachhaltige Investition in die eigene Energieversorgung.
Teilen.