LANDSHUT – Der Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Freising wurde vom Amtsgericht Landshut wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Gegen den 43-jährigen Mann verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.
Lohnsplitting zur Verschleierung
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut stellten bei der Prüfung des Unternehmens fest, dass bei der Entlohnung der Arbeitnehmer sogenanntes Lohnsplitting angewandt wurde. Über einen Zeitraum von fast fünf Jahren beschäftigte der Inhaber mehrere Arbeitnehmer auf 450- beziehungsweise 520-Euro-Basis. Tatsächlich überschritten die Arbeitszeiten und der Verdienst die Grenzen der Geringfügigkeit.
Abrechnung mit Personen, die nie im Unternehmen tätig waren
Zur Verschleierung rechnete er im Rahmen des Lohnsplittings die Beträge, die die Entgeltgrenze der geringfügigen Beschäftigung überstiegen, mit Personen ab, die nie im Unternehmen tätig waren. Zudem waren Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet worden waren.
„Die Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hat für den Firmeninhaber auch ein Tätigkeitsverbot zur Folge. So kann er für die Dauer von fünf Jahren nicht als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig werden“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.