MĂNCHEN â Der Hochwasserschutz in Bayern soll im kommenden Doppelhaushalt 2026/27 und durch Neuregelungen im neuen Bayerischen Wassergesetz weiter gestĂ€rkt werden. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Mittwoch (26.11.2025) in MĂŒnchen: âHochwasserschutz bleibt eine zentrale Zukunftsaufgabe ĂŒber alle Ebenen hinweg. Hochwasserschutz ist Menschenschutz und gelebter Katastrophenschutz.â
ZusÀtzliche Millionen aus Bundesvermögen
Im Bereich des Hochwasserschutzes können zukĂŒnftig bedingt durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und KlimaneutralitĂ€t des Bundes zehn Millionen Euro in 2026 sowie noch einmal 25 Millionen Euro in 2027 zusĂ€tzlich investiert werden. Der Landtag muss dem Haushaltsentwurf noch zustimmen. Bayern hat in den zurĂŒckliegenden Jahren jeweils rund 280 Millionen Euro in HochwasserschutzmaĂnahmen investiert.
Neues Wassergesetz bringt Vorrang
Die Einordnung von HochwasserschutzmaĂnahmen als ĂŒberragendes öffentliches Interesse im neuen Bayerischen Wassergesetz sorgt dafĂŒr, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukĂŒnftig Vorrang hat. Das Wassergesetz wurde am 25. November in Erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt.
50 Millionen zusĂ€tzlich fĂŒr RZWas
ZusĂ€tzlich profitieren die BĂŒrger von einem weiteren Mittelaufwuchs bei der HĂ€rtefallförderung ĂŒber die RZWas (Richtlinien fĂŒr Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben). Hier stehen allein fĂŒr 2026 zusĂ€tzliche Mittel von 50 Millionen Euro fĂŒr kommunale Projekte der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zur VerfĂŒgung. âDie RZWas ist ein absolutes Erfolgsprojekt. Die Mittel tragen zu gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern beiâ, so Glauber.
âJeder investierte Euro rettet Leben und spart geschĂ€tzte sieben Euro SchĂ€den einâ, betonte der Minister.

