STRAĂBURG â Das EU-Parlament stimmte in StraĂburg mehrheitlich fĂŒr eine umfassende Verordnung gegen kriminellen Heimtierhandel. Die neuen Regeln sollen Hunde und Katzen in der EU besser vor illegalem Handel schĂŒtzen.
Deutscher Tierschutzbund feiert Durchbruch
âDas Ergebnis der Plenarabstimmung stimmt uns dankbar und erleichtertâ, kommentiert Dr. Romy Zeller, Fachreferentin fĂŒr Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, laut Pressemitteilung des Verbandes. âHeute wurde eine der letzten wichtigen HĂŒrden auf dem Weg zu einem finalen Gesetz im Sinne des Tierschutzes genommen â ein Tag, der hoffen lĂ€sst, dass das grauenhafte kriminelle GeschĂ€ft mit Heimtieren endlich eingedĂ€mmt wird!â
Verpflichtende Kennzeichnung fĂŒr alle Tiere
Die MaĂnahmen schlieĂen langjĂ€hrige Forderungen des Verbandes ein: eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen, Vorgaben zu Haltung, Gesundheit und Zucht sowie eine Regulierung des Online-Handels. Das sogenannte âCats and Dogs Proposalâ bietet nach Verabschiedung erstmals einen EU-weiten gesetzlichen Rahmen.
Schlupflöcher geschlossen
Nachdem der ursprĂŒngliche Gesetzentwurf im Ausschuss fĂŒr Landwirtschaft und Fischerei verwĂ€ssert worden war, konnten in der Plenarabstimmung offene Schlupflöcher weitestgehend geschlossen werden. Das EU-Parlament stimmte dafĂŒr, die geplante Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht fĂŒr alle Hunde und Katzen statt nur fĂŒr gehandelte geltend zu machen.
Online-Handel unter Kontrolle
Bei jedem Onlineangebot soll kĂŒnftig die Kennzeichnung und Registrierung des Tiers sichtbar und ĂŒberprĂŒfbar sein. âStatt aber auf eine freiwillige ĂberprĂŒfung der Daten durch Interessenten zu setzen, wĂ€re es zielfĂŒhrender gewesen, die Plattformbetreiber und Anbieter in die Verantwortung zu nehmenâ, kritisiert Dr. Zeller laut der Pressemitteilung.
Positivliste fĂŒr andere Tierarten geplant
Besonders erfreulich ist die ĂberprĂŒfungsklausel fĂŒr eine Positivliste. Diese könnte kĂŒnftig prĂŒfen und festlegen, welche Tiere sich aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus GrĂŒnden der öffentlichen Sicherheit ĂŒberhaupt fĂŒr eine Privathaltung eignen.