Freitag, 19.09.2025

STRAßBURG – Das EU-Parlament stimmte in Straßburg mehrheitlich fĂŒr eine umfassende Verordnung gegen kriminellen Heimtierhandel. Die neuen Regeln sollen Hunde und Katzen in der EU besser vor illegalem Handel schĂŒtzen.

Deutscher Tierschutzbund feiert Durchbruch

„Das Ergebnis der Plenarabstimmung stimmt uns dankbar und erleichtert“, kommentiert Dr. Romy Zeller, Fachreferentin fĂŒr Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, laut Pressemitteilung des Verbandes. „Heute wurde eine der letzten wichtigen HĂŒrden auf dem Weg zu einem finalen Gesetz im Sinne des Tierschutzes genommen – ein Tag, der hoffen lĂ€sst, dass das grauenhafte kriminelle GeschĂ€ft mit Heimtieren endlich eingedĂ€mmt wird!“

Verpflichtende Kennzeichnung fĂŒr alle Tiere

Die Maßnahmen schließen langjĂ€hrige Forderungen des Verbandes ein: eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen, Vorgaben zu Haltung, Gesundheit und Zucht sowie eine Regulierung des Online-Handels. Das sogenannte „Cats and Dogs Proposal“ bietet nach Verabschiedung erstmals einen EU-weiten gesetzlichen Rahmen.

Schlupflöcher geschlossen

Nachdem der ursprĂŒngliche Gesetzentwurf im Ausschuss fĂŒr Landwirtschaft und Fischerei verwĂ€ssert worden war, konnten in der Plenarabstimmung offene Schlupflöcher weitestgehend geschlossen werden. Das EU-Parlament stimmte dafĂŒr, die geplante Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht fĂŒr alle Hunde und Katzen statt nur fĂŒr gehandelte geltend zu machen.

Online-Handel unter Kontrolle

Bei jedem Onlineangebot soll kĂŒnftig die Kennzeichnung und Registrierung des Tiers sichtbar und ĂŒberprĂŒfbar sein. „Statt aber auf eine freiwillige ÜberprĂŒfung der Daten durch Interessenten zu setzen, wĂ€re es zielfĂŒhrender gewesen, die Plattformbetreiber und Anbieter in die Verantwortung zu nehmen“, kritisiert Dr. Zeller laut der Pressemitteilung.

Positivliste fĂŒr andere Tierarten geplant

Besonders erfreulich ist die ÜberprĂŒfungsklausel fĂŒr eine Positivliste. Diese könnte kĂŒnftig prĂŒfen und festlegen, welche Tiere sich aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus GrĂŒnden der öffentlichen Sicherheit ĂŒberhaupt fĂŒr eine Privathaltung eignen.

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