Mittwoch, 10.09.2025

MÜNCHEN – Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag (09.09.2025) Eckpunkte fĂŒr eine umfassende Anpassung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Damit soll das bereits seit 1978 bestehende Jagdgesetz an die modernen Herausforderungen angepasst werden. Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger begrĂŒĂŸte den Beschluss.

Jagdgesetz ohne BĂŒrokratie

„Mit diesen Reformen schaffen wir in Bayern die Grundlage fĂŒr mehr Eigenverantwortung und weniger BĂŒrokratie fĂŒr die Jagd“, erklĂ€rte Aiwanger, der in den letzten Monaten intensive GesprĂ€che mit VerbĂ€nden, Abgeordneten und Ministerien ĂŒber eine Reform des Jagdrechts gefĂŒhrt hatte. „Das ist ein Erfolg fĂŒr JĂ€ger, Waldbesitzer, Landwirte und alle, die sich fĂŒr eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Natur einsetzen.“

Eigenverantwortung bei Rehwild

Bei der Bejagung von Rehwild setzt Bayern kĂŒnftig stĂ€rker auf die Eigeninitiative vor Ort. Rehwild kann auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden, wenn die GrundeigentĂŒmer dies wollen. Damit stĂ€rkt die Staatsregierung die Eigenverantwortung und das Eigentumsrecht, eröffnet Handlungsmöglichkeiten und reduziert Verwaltungsaufwand. ErklĂ€rtes Ziel dabei: Ein ausgeglicheneres Wald-Wild-VerhĂ€ltnis, stabile WĂ€lder und gesunde WildbestĂ€nde.

Wolf und Goldschakal im Visier

Mit Blick auf den im Juli durch die EU abgesenkten Schutzstatus des Wolfs und die rasche Verbreitung des Goldschakals schafft der Freistaat im Jagdgesetz die Voraussetzungen fĂŒr eine kĂŒnftige nachhaltige Bejagung dieser Tierarten. Bayern mache sich laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums „fit“ fĂŒr ein Bestandsmanagement dieser Arten, die eine Gefahr fĂŒr die bayerische Weidetierhaltung darstellen. Nun mĂŒsse lediglich noch der Bund Klarheit beim Erhaltungszustand des Wolfs schaffen und Erhaltungszustand „gĂŒnstig“ fĂŒr ganz Deutschland feststellen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Weitere Themen in neues Jagdgesetz eingebracht

Neben diesen Punkten sind auch weitere Neuerungen im Gesetzgebungsverfahren eingebracht: FreiflĂ€chenphotovoltaik-Anlagen gelten kĂŒnftig nicht mehr als jagdlich befriedete Gebiete. Zudem schafft die Staatsregierung Rechtssicherheit bei der Kitzrettung und eine gesetzliche Möglichkeit, die Jagdzeiten durch Verordnung unabhĂ€ngig vom Bund festzulegen. Auf dieser Grundlage können die Jagdzeiten fĂŒr Wildarten wie Dachs, Marder, Ringeltauben sowie Grau- und KanadagĂ€nse erweitert werden, die zunehmend SchĂ€den in der Landwirtschaft verursachen. Das Staatsministerium fĂŒr Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie arbeitet nun den Gesetzentwurf fĂŒr die Jagdgesetznovelle aus.

Eric Paul
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