Mittwoch, 10.09.2025

MÜNCHEN – Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter sieht sich in seinem Kampf gegen überbordende EU-Bürokratie bestätigt. Das Europaparlament hat sich gestern zur überarbeiteten EU-Altfahrzeugverordnung positioniert und will Nachweispflichten beim Gebrauchtwagenverkauf stark einschränken.

Nachweispflichten nur noch bei Drittland-Export

Nach dem Willen der Europaabgeordneten soll nur noch beim Verkauf eines Gebrauchtwagens in ein Drittland nachgewiesen werden, dass es sich um kein Altfahrzeug handelt. „Der Appell Bayerns an die Vernunft hat einmal mehr Gehör gefunden. Wir setzen uns bei der EU für unsere Bürger ein, dass es nicht zu unnötigem Aufwand und zusätzlichen Kosten für Autofahrer kommt“, erklärte Bernreiter.

Privatverkäufe sollen ausgenommen werden

Die Europaabgeordneten haben Änderungen zum Kommissionsvorschlag beschlossen. Danach soll der Eigentümer eines Gebrauchtwagens nur bei der Ausfuhr aus der EU mit einer Prüfbescheinigung oder einem Gutachten nachweisen müssen, dass es sich um kein Altfahrzeug handelt. „Die vorgeschlagene Streichung der Nachweispflichten bei Privatverkäufen befürworte ich sehr“, so Bernreiter.

Verbraucherschutz steht im Vordergrund

Im Juni 2025 hatten sich bereits die EU-Mitgliedstaaten positioniert und wollten Privatpersonen von der Nachweispflicht ausnehmen. „Wir brauchen keine komplizierten Regeln, wo kein Problem besteht. Es muss den Bürgern überlassen bleiben, wann und auf welchem Weg sie ihr Auto verkaufen wollen“, betonte der Minister. Er hoffe, dass sich diese Position bei den abschließenden Verhandlungen durchsetze.

Uwe Friedrich
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