Dienstag, 13.01.2026

MÜNCHEN – Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch (09.07.2025) das neue Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet – auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Minister begrĂŒĂŸt das Gesetz als dringend notwendigen Schritt zur Anpassung des Ladenschlussrechts an die LebensrealitĂ€t der Menschen und die Herausforderungen im Handel.

Digitale KleinstsupermÀrkte ohne SortimentsbeschrÀnkung

„Wir ermöglichen dem Einzelhandel jetzt bis zu zwölf lange EinkaufsnĂ€chte pro Jahr und die rechtssichere Öffnung von digitalen KleinstsupermĂ€rkten“, erklĂ€rte Aiwanger. Die neue Regelung zu den digitalen KleinstsupermĂ€rkten erlaubt einen durchgehenden Betrieb ohne SortimentsbeschrĂ€nkung. Digitale, durchgehend geöffnete KleinstsupermĂ€rkte mit bis zu 150 Quadratmetern VerkaufsflĂ€che ermöglichen eine flĂ€chendeckende Versorgung – gerade dort, wo klassische SupermĂ€rkte schließen.

Kommunen bekommen mehr Spielraum

Das neue Gesetz hĂ€lt weiterhin an den allgemeinen Ladenschlusszeiten fest, eröffnet fĂŒr den Handel und die Kommunen trotzdem zusĂ€tzlichen Spielraum. Mit den zukĂŒnftig zulĂ€ssigen bis zu acht verkaufsoffenen Abenden je Kommune und bis zu vier unternehmensindividuellen verkaufsoffenen Abenden je Betrieb erhalten die InnenstĂ€dte eine StĂ€rkung. Aiwanger appelliert an alle Kommunen, von den neuen Möglichkeiten rege Gebrauch zu machen.

Tourismus- und Ausflugsorten profitieren

Die Reform sieht außerdem eine zeitgemĂ€ĂŸe Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten in Tourismus- und Ausflugsorten vor. KĂŒnftig können Gemeinden eigenstĂ€ndig festlegen, ob sie als solcher Ort gelten. Zugleich wird der Begriff „Tourismusbedarf“ erweitert, der in Urlaubsorten auch an Sonntagen verkauft werden darf. Zu diesem Tourismusbedarf gehören zukĂŒnftig auch Bade- und Sportzubehör und Waren, die fĂŒr die Region kennzeichnend sind.

BĂŒrokratieabbau in verschiedenen Bereichen

Ein weiterer Baustein ist der gezielte Abbau von BĂŒrokratie: So ersetzt etwa eine auf Dauer geltende gesetzliche Regelung den alljĂ€hrlichen Erlass zur Verkaufsfreigabe von Blumen am Muttertag, Busbahnhöfe erhalten die Gleichstellung mit Zugbahnhöfen und die VerkaufsflĂ€chen an den internationalen VerkehrsflughĂ€fen in Bayern erfahren eine maßvolle Ausweitung.

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