MĂNCHEN â Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch (09.07.2025) das neue Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet â auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Minister begrĂŒĂt das Gesetz als dringend notwendigen Schritt zur Anpassung des Ladenschlussrechts an die LebensrealitĂ€t der Menschen und die Herausforderungen im Handel.
Digitale KleinstsupermÀrkte ohne SortimentsbeschrÀnkung
âWir ermöglichen dem Einzelhandel jetzt bis zu zwölf lange EinkaufsnĂ€chte pro Jahr und die rechtssichere Ăffnung von digitalen KleinstsupermĂ€rktenâ, erklĂ€rte Aiwanger. Die neue Regelung zu den digitalen KleinstsupermĂ€rkten erlaubt einen durchgehenden Betrieb ohne SortimentsbeschrĂ€nkung. Digitale, durchgehend geöffnete KleinstsupermĂ€rkte mit bis zu 150 Quadratmetern VerkaufsflĂ€che ermöglichen eine flĂ€chendeckende Versorgung â gerade dort, wo klassische SupermĂ€rkte schlieĂen.
Kommunen bekommen mehr Spielraum
Das neue Gesetz hĂ€lt weiterhin an den allgemeinen Ladenschlusszeiten fest, eröffnet fĂŒr den Handel und die Kommunen trotzdem zusĂ€tzlichen Spielraum. Mit den zukĂŒnftig zulĂ€ssigen bis zu acht verkaufsoffenen Abenden je Kommune und bis zu vier unternehmensindividuellen verkaufsoffenen Abenden je Betrieb erhalten die InnenstĂ€dte eine StĂ€rkung. Aiwanger appelliert an alle Kommunen, von den neuen Möglichkeiten rege Gebrauch zu machen.
Tourismus- und Ausflugsorten profitieren
Die Reform sieht auĂerdem eine zeitgemĂ€Ăe Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten in Tourismus- und Ausflugsorten vor. KĂŒnftig können Gemeinden eigenstĂ€ndig festlegen, ob sie als solcher Ort gelten. Zugleich wird der Begriff âTourismusbedarfâ erweitert, der in Urlaubsorten auch an Sonntagen verkauft werden darf. Zu diesem Tourismusbedarf gehören zukĂŒnftig auch Bade- und Sportzubehör und Waren, die fĂŒr die Region kennzeichnend sind.
BĂŒrokratieabbau in verschiedenen Bereichen
Ein weiterer Baustein ist der gezielte Abbau von BĂŒrokratie: So ersetzt etwa eine auf Dauer geltende gesetzliche Regelung den alljĂ€hrlichen Erlass zur Verkaufsfreigabe von Blumen am Muttertag, Busbahnhöfe erhalten die Gleichstellung mit Zugbahnhöfen und die VerkaufsflĂ€chen an den internationalen VerkehrsflughĂ€fen in Bayern erfahren eine maĂvolle Ausweitung.
