Freitag, 11.07.2025

MÜNCHEN – Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch (09.07.2025) das neue Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet – auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Minister begrüßt das Gesetz als dringend notwendigen Schritt zur Anpassung des Ladenschlussrechts an die Lebensrealität der Menschen und die Herausforderungen im Handel.

Digitale Kleinstsupermärkte ohne Sortimentsbeschränkung

„Wir ermöglichen dem Einzelhandel jetzt bis zu zwölf lange Einkaufsnächte pro Jahr und die rechtssichere Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten“, erklärte Aiwanger. Die neue Regelung zu den digitalen Kleinstsupermärkten erlaubt einen durchgehenden Betrieb ohne Sortimentsbeschränkung. Digitale, durchgehend geöffnete Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche ermöglichen eine flächendeckende Versorgung – gerade dort, wo klassische Supermärkte schließen.

Kommunen bekommen mehr Spielraum

Das neue Gesetz hält weiterhin an den allgemeinen Ladenschlusszeiten fest, eröffnet für den Handel und die Kommunen trotzdem zusätzlichen Spielraum. Mit den zukünftig zulässigen bis zu acht verkaufsoffenen Abenden je Kommune und bis zu vier unternehmensindividuellen verkaufsoffenen Abenden je Betrieb erhalten die Innenstädte eine Stärkung. Aiwanger appelliert an alle Kommunen, von den neuen Möglichkeiten rege Gebrauch zu machen.

Tourismus- und Ausflugsorten profitieren

Die Reform sieht außerdem eine zeitgemäße Erweiterung der Verkaufsmöglichkeiten in Tourismus- und Ausflugsorten vor. Künftig können Gemeinden eigenständig festlegen, ob sie als solcher Ort gelten. Zugleich wird der Begriff „Tourismusbedarf“ erweitert, der in Urlaubsorten auch an Sonntagen verkauft werden darf. Zu diesem Tourismusbedarf gehören zukünftig auch Bade- und Sportzubehör und Waren, die für die Region kennzeichnend sind.

Bürokratieabbau in verschiedenen Bereichen

Ein weiterer Baustein ist der gezielte Abbau von Bürokratie: So ersetzt etwa eine auf Dauer geltende gesetzliche Regelung den alljährlichen Erlass zur Verkaufsfreigabe von Blumen am Muttertag, Busbahnhöfe erhalten die Gleichstellung mit Zugbahnhöfen und die Verkaufsflächen an den internationalen Verkehrsflughäfen in Bayern erfahren eine maßvolle Ausweitung.

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