Mittwoch, 06.08.2025

FURTH IM WALD – Über drei Kilogramm Amphetamin stellten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg Ende Juli bei einer Kontrolle auf der A3 bei Bogen sicher. Zwei österreichische Staatsbürger nahmen die Beamten vorläufig fest.

Verdächtige Reisebegründung

Die beiden Männer gaben an, sich auf dem Heimweg von Frankfurt nach Österreich zu befinden. Als Grund für die Reise nannten sie einen Spaziergang in Frankfurt; der Beifahrer erklärte, aufgrund von Eheproblemen Abstand von Zuhause gesucht zu haben. Auf Nachfrage nach anmeldepflichtigen Waren verneinten beide, derartige Waren mitzuführen.

Erster Fund im Brillenetui

Im Rahmen der Kontrolle entdeckten die Zöllner im Türfach auf der Beifahrerseite ein Brillenetui. Darin befand sich eine Plastiktüte mit rund 3,1 Gramm der Kräutermischung „Spice – White Tiger“. Der Beifahrer räumte ein, die Drogen mitzuführen und zuletzt etwa eine Stunde vor der Kontrolle konsumiert zu haben.

Großfund unter der Fußmatte

Darüber hinaus fanden die Zöllner im Fußraum hinter dem Fahrersitz einen unter einer Fußmatte versteckten Rucksack. Beide Insassen stritten ab, dass dieser ihnen gehöre. Im Rucksack befanden sich neben persönlicher Kleidung eine Tragetasche mit drei vakuumverpackten Beuteln, die insgesamt über drei Kilogramm Amphetamin enthielten.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen die Männer leitete die Justiz ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Bannbruch in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Besitzes und geplanter Ausfuhr von insgesamt 3.013 Gramm Amphetamin ein. Die Betäubungsmittel stellten die Beamten sicher.

Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte durch die Bundespolizeiinspektion Furth im Wald. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt München.

Mindestens zwei Jahre Haft drohen

„Bei der Ausfuhr harter Drogen in nicht geringer Menge – wie im vorliegenden Fall – sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor“, erklärt Thomas Schell, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald.

Der Begriff Bannbruch bezeichnet im strafrechtlichen Kontext die verbotswidrige Ausfuhr besonders überwachter Waren – in diesem Fall verbotener Betäubungsmittel – aus dem Zollgebiet der Europäischen Union.

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