FURTH IM WALD â Ăber drei Kilogramm Amphetamin stellten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg Ende Juli bei einer Kontrolle auf der A3 bei Bogen sicher. Zwei österreichische StaatsbĂŒrger nahmen die Beamten vorlĂ€ufig fest.
VerdĂ€chtige ReisebegrĂŒndung
Die beiden MĂ€nner gaben an, sich auf dem Heimweg von Frankfurt nach Ăsterreich zu befinden. Als Grund fĂŒr die Reise nannten sie einen Spaziergang in Frankfurt; der Beifahrer erklĂ€rte, aufgrund von Eheproblemen Abstand von Zuhause gesucht zu haben. Auf Nachfrage nach anmeldepflichtigen Waren verneinten beide, derartige Waren mitzufĂŒhren.
Erster Fund im Brillenetui
Im Rahmen der Kontrolle entdeckten die Zöllner im TĂŒrfach auf der Beifahrerseite ein Brillenetui. Darin befand sich eine PlastiktĂŒte mit rund 3,1 Gramm der KrĂ€utermischung âSpice â White Tigerâ. Der Beifahrer rĂ€umte ein, die Drogen mitzufĂŒhren und zuletzt etwa eine Stunde vor der Kontrolle konsumiert zu haben.
GroĂfund unter der FuĂmatte
DarĂŒber hinaus fanden die Zöllner im FuĂraum hinter dem Fahrersitz einen unter einer FuĂmatte versteckten Rucksack. Beide Insassen stritten ab, dass dieser ihnen gehöre. Im Rucksack befanden sich neben persönlicher Kleidung eine Tragetasche mit drei vakuumverpackten Beuteln, die insgesamt ĂŒber drei Kilogramm Amphetamin enthielten.
Strafverfahren eingeleitet
Gegen die MÀnner leitete die Justiz ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Bannbruch in Verbindung mit dem BetÀubungsmittelgesetz sowie wegen Besitzes und geplanter Ausfuhr von insgesamt 3.013 Gramm Amphetamin ein. Die BetÀubungsmittel stellten die Beamten sicher.
Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte durch die Bundespolizeiinspektion Furth im Wald. Die weiteren Ermittlungen ĂŒbernahm das Zollfahndungsamt MĂŒnchen.
Mindestens zwei Jahre Haft drohen
âBei der Ausfuhr harter Drogen in nicht geringer Menge â wie im vorliegenden Fall â sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vorâ, erklĂ€rt Thomas Schell, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald.
Der Begriff Bannbruch bezeichnet im strafrechtlichen Kontext die verbotswidrige Ausfuhr besonders ĂŒberwachter Waren â in diesem Fall verbotener BetĂ€ubungsmittel â aus dem Zollgebiet der EuropĂ€ischen Union.